Fake-Shops: Geld weg und Ware nicht geliefert

Pressemitteilung vom
Kurzfilm entlarvt raffinierte Tricks der Abzocker

Kurzfilm entlarvt raffinierte Tricks der Abzocker

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Bei der Online-Jagd nach Schnäppchen landen viele Verbraucher in Fake-Shops. Sie bestellen dort Ware, die anschließend gar nicht oder nur in minderwertiger Qualität geliefert wird. Dabei haben die Kunden bereits per Vorkasse bezahlt. Ein Erklärfilm der Verbraucherzentralen zeigt, woran man Schein-Portale erkennt. Fake-Shops bieten Produkte meistens extrem günstig an. Es wird der Eindruck erweckt, sie seien ein echtes Schnäppchen. Zudem erlauben Fake-Shops oft verschiedene Bezahlmöglichkeiten. "Aus scheinbar technischen Gründen funktioniert häufig jedoch nur die Vorauskasse. Bezahlen die Kunden, ist ihr Geld weg", sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Deshalb sollten Verbraucher äußerst vorsichtig sein, wenn einer der folgenden verdächtigen Punkte gegeben ist:

- Es gibt kaum Kontaktmöglichkeiten und die Unternehmeridentität ist unklar.

- Das Impressum fehlt oder ist unvollständig. Die Seiten des Shops sehen hingegen ziemlich professionell aus.

- Im Browser fehlt in der Adresszeile das Kürzel "https://" mit Vorhängeschloss.

- Die Kundenbewertungen auf der Internetseite sind immer "sehr gut" und erwecken den Eindruck, es handele sich um einen anerkannten Shop.

- Von mehreren Bezahlmöglichkeiten bleiben während des Bestellvorganges nur die Vorauskasse, Direktüberweisung und der Versand per Nachnahme übrig.

- Wertvolle Vertrauenssiegel werden missbräuchlich verwendet.

- Der Bestellbutton kann falsch beschriftet sei. (z. B. mit "einkaufen" oder "weiter").

- Am Ende des Bestellprozesses erhält man keine oder eine ungenügende Bestellbestätigung.

Den Erklärfilm "Das Schnäppchen" gibt es unter http://www.verbraucherzentrale-bayern.de zu sehen. Verbraucher können sich zum Thema "Fake-Shop" in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern beraten lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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