Energie-Label jetzt auch für neue Holzheizungen

Pressemitteilung vom
Die Kennzeichnung ist ab 1. April verpflichtend

Die Kennzeichnung ist ab 1. April verpflichtend

Off

Seit September 2015 müssen viele Heizungen, Warmwasserbereiter und -speicher im Handel ein Effizienzlabel tragen. Ab 1. April ist dies auch für neue Holzpellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzkessel Pflicht. Das Label ist in Effizienzklassen eingeteilt, wie man es von Elektrogeräten kennt. Die Farbskala reicht abgestuft von grün bis rot. Wie bei Elektrogeräten gilt: Je weiter im grünen Bereich umso effizienter. Beim Label für neue Heizungsanlagen reichen die Effizienzklassen von A++ bis G. Die Verbraucherzentrale Bayern geht davon aus, dass die meisten Holzpelletkessel in die Klasse A+ kommen. Wenn es ein Brennwertkessel ist, könne auch A++ erreicht werden.

Anders als etwa beim Kühlschrank gibt das Label keinen verbindlichen Aufschluss über die zu erwartenden Verbrauchskosten. Denn der effizienteste Heizkessel kann nicht sparsam arbeiten, wenn Rohrsystem oder Regelung nicht in Ordnung sind oder die Heizungsanlage nicht richtig dimensioniert ist. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt daher, sich bei der energetischen Einschätzung einer Heizung nicht allein auf das Energielabel zu verlassen, sondern sich unabhängig beraten zu lassen.

Bei allen Fragen zur Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die Standorte sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Dort kann auch direkt die Terminvereinbarung für eine Energieberatung erfolgen. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.