Zu hohe Feinstaubbelastung durch alte Öfen

Pressemitteilung vom
Ab 2021 müssen alte Kaminöfen ausgetauscht oder nachgerüstet werden
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Alte Kaminöfen geben neben wohliger Wärme auch erhebliche Mengen Feinstaub ab. Öfen, die zwischen 1985 und 1994 eingebaut wurden, müssen ab 2021 mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. Für ältere Anlagen gilt diese Vorgabe schon länger. Je nach Luftqualität können Gemeinden und Kommunen auch ein generelles Betriebsverbot für offene Feuerstätten aussprechen. Wer über eine Neuanschaffung nachdenkt, sollte auf eine gute Energieeffizienz achten. „Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Kaminöfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Sparsame Kaminöfen erreichen die Energieeffizienzklasse A+, die effizientesten Pelletöfen sogar A++.

Einsparpotenzial nicht überschätzen

Mit Brennholz zu heizen, ist oft teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar preiswerter als Erdgas oder Heizöl. Kamine und Öfen haben aber höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Ob es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale. Sie geben auch Tipps zum Einbau und zur optimalen Nutzung einer Holzfeuerstätte. Verbraucher erfahren darüber hinaus, wie sie die Feinstaub-Emissionen ihrer Anlage möglichst niedrig halten, etwa indem sie nur trockenes, unbehandeltes Holz verwenden.

Wer Fragen zum Heizen mit Kaminöfen hat, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 - 809 802 400 ver-einbart werden. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist kostenlos und wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Online-Vortrag zur Heizungserneuerung

Zu Fragen rund um die Heizungserneuerung bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern einen Online-Vortrag an. Er findet am 1. Oktober von 18 bis 19:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt auf: www.verbraucherzentrale-bayern.de/veranstaltungen/

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