Was ändert sich 2023 im Energiebereich?

Pressemitteilung vom
Viele Entlastungen für Verbraucher geplant
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Viele neue Vorschriften sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ab dem Jahreswechsel vor hohen Kosten für Wärme und Strom schützen. Im Fokus steht, den Energieverbrauch zu verringern und erneuerbare Energien zu stärken. Wie das gelingen kann, darüber informiert die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

Zur Entlastung von Haushalten ist geplant, die Preise für Strom, Gas und Fernwärme für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs nach oben zu begrenzen. Der Preis für Erdgas soll bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattsunde (kWh) eingefroren werden, Fernwärme bei 9,5 Cent/kWh und Strom bei 40 Cent/kWh. Für den Rest des Verbrauchs gelten Marktpreise. Wer Kosten sparen will, sollte den Verbrauch also um 20 Prozent reduzieren.

Förderung von Sonnenstrom wird deutlich verbessert

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, wird zum Jahreswechsel erneut geändert. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen wird von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem ist geplant, ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommenssteuer zu befreien.

Energiesparinvestitionen werden zielgenauer gefördert

Heizungen werden ab 2023 vom Staat nur noch gefördert, wenn das Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie beheizt wird. Bauliche Energiesparmaßnahmen werden ab Januar auch dann gefördert, wenn sie in Eigenleistung durchgeführt werden. Wer eine Biomasseheizung etwa für Holzpellets wählt, muss auch die Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Außerdem müssen Biomasseheizungen höhere Anforderungen bei den Schadstoffemissionen erfüllen. Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser soll darüber hinaus erhöht werden. Zusätzlich kann auch die Miete provisorischer Heizungen gefördert werden, wenn die Heizung im Zuge eines Defekts ausgetauscht wird.

Energieeffizienzvorschriften für Neubauten

Der Primärenergieverbrauch darf künftig maximal beim Wert eines aktuellen Effizienzhaus 55 liegen. Strom aus Photovoltaikanlagen darf bei der Bilanzierung eines Neubaus auch dann angerechnet werden, wenn kein Eigenverbrauch des Solarstroms im Gebäude vorliegt.

Bei Fragen zu den veränderten Regeln in Bereich Energie und Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.   Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Weitere Informationen erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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