Wärmedämmung: Geld sparen mit schrittweiser Sanierung

Pressemitteilung vom
Wie Hausbesitzer bei der Gebäudehülle den größten Effekt erzielen – und dabei von staatlicher Förderung profitieren
Off

Je höher die Heizkosten, desto mehr Geld können Hauseigentümer durch eine bessere Gebäudedämmung sparen. Dabei muss nicht das ganze Wohngebäude auf einmal saniert werden. „In vielen Fällen ist eine schrittweise Sanierung sinnvoll“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Hausbesitzer sollten mit den Maßnahmen beginnen, die den größten Dämmungseffekt haben wie etwa die Dämmung der oberen Geschossdecke. Bei kleinem Budget können sie weitere Maßnahmen über mehrere Jahre verteilen und Förderungen nacheinander beantragen.“ 

Bei der effizienten Umsetzung der notwendigen Wärmedämmmaßnahmen hilft die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Experten geben individuelle Empfehlungen, wie die Wärmedämmung sinnvoll mit Sanierungsschritten kombiniert werden kann, die in den kommenden Jahren ohnehin anstehen. Eine Aufstellung zeigt, mit welcher Maßnahme Hausbesitzer den größten Dämmungseffekt erzielen. 

Schrittweise Sanierung lohnt vor allem bei begrenztem Budget

Bei der Wärmedämmung können Hausbesitzer von staatlicher Förderung profitieren: Pro Kalenderjahr können sie für eine Maßnahme, die bis zu 30.000 Euro kostet, eine Förderung von 15 Prozent beantragen. Maximal sind 4.500 Euro Förderung möglich. Haben Eigentümer mit einem zertifizierten Energieeffizienzberater einen individuellen Sanierungsfahrplan für das Gebäude erarbeitet, kann sich die Höhe der förderfähigen Maßnahmen auf 60.000 Euro verdoppeln und der Bonus um 5 Prozent auf 20 Prozent erhöhen. In der Strategie werden dabei die einzelnen Maßnahmen so aufeinander abgestimmt, dass die Sanierung das größtmögliche Einsparpotenzial bei zweckmäßigem Kostenaufwand erzielt. Nach der Bewilligung haben die Eigentümer 36 Monate Zeit, die beantragten Maßnahmen umzusetzen.

Finanzielle Unterstützung auch bei der Planung

Auch für Honorare, energetische Fachplanung und Baubegleitung winkt eine staatliche Förderung von bis zu 50 Prozent bis maximal 5.000 Euro. Für den individuellen Sanierungsfahrplan liegt die Obergrenze bei 650 Euro. 

Die Verbraucherzentrale Bayern hilft Haus- und Wohnungseigentümern auch bei Fragen zur Heizungssanierung oder der Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo der Energieberatung der Verbraucherzentrale und des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!