Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mehr als 1.600 Meldungen zu den Energiepreisbremsen erhalten und ausgewertet – auch aus Bayern. Dabei offenbarte sich eine Vielzahl an Problemen. In 53 Prozent der Fälle meldeten Verbraucherinnen und Verbraucher zu hohe Abschlagsforderungen ihrer Energieversorger. Der vzbv fordert die Unternehmen daher auf, fehlerhaft berechnete Abschlagspläne kurzfristig zu korrigieren und auf erhöhte Abschlagszahlungen zu verzichten.
„Die Energiepreisbremsen sollen die Menschen unbürokratisch entlasten. Vielfach ist jedoch das Gegenteil eingetreten: Verbraucher berichten von überhöhten Abschlagsforderungen, wurden schlecht informiert und landeten bei Rückfragen in Hotline-Warteschleifen. Vor allem in Krisenzeiten brauchen die Menschen aber einen gut erreichbaren Kundenservice. Die vzbv-Auswertung offenbart, dass es Energieanbieter gibt, die Probleme bei der Umsetzung der Preisbremsen hatten. Die Bundesregierung muss das Gesetz nachbessern und eindeutiger formulieren, damit die gewünschte Entlastung bei allen Verbrauchern ankommt“, sagt Marion Gaksch, Referentin Marktbeobachtung Energie bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Probleme der Verbraucher
Verbraucher monierten in gut einem Viertel der im Rahmen der Auswertung betrachteten Fälle (27 Prozent) falsch berechnete Jahresverbrauchsprognosen. Ihnen war es nach eigener Aussage teils nicht möglich, die Verbrauchsprognosen anpassen zu lassen.
Häufig gab es auch Probleme, wenn Kunden ihren Anbieter zum 1. März 2023 gewechselt hatten, dem Starttag der Preisbremsengesetze. Aufgrund einer Gesetzeslücke erhalten diese Verbraucher keine rückwirkenden Entlastungsbeträge für Januar und Februar. Der vzbv fordert, diese Lücke zu schließen und weitere noch bestehende Unklarheiten in den Preisbremsengesetzen zu beseitigen.
Höhere Abschläge bei eprimo rechtswidrig
Auf juristischem Weg konnte der vzbv mittlerweile höhere Abschlagsforderungen beim Energieversorger eprimo stoppen. Das Landgericht Frankfurt am Main gab am 30. Mai dem Antrag einer einstweiligen Verfügung des vzbv gegen eprimo statt. Für diesen Vorgang halfen die Rückmeldungen und Hinweise der Verbraucher.
Hintergrund zur Auswertung der Beschwerden
Für die Untersuchung griff der vzbv auf zwei Datenquellen zurück: zum einen auf Rückmeldungen aus einem Verbraucheraufruf zu den Erfahrungen mit den Entlastungspaketen für Strom, Gas und Wärme. Die Rückmeldungen erfolgten über ein Online-Formular auf der Webseite der Verbraucherzentralen. Hier gab es zwischen dem 27. Februar 2023 und dem 1. Juni 2023 insgesamt 1.348 Meldungen von Verbrauchern. Zum anderen wurden Rückmeldungen aus dem Frühwarnnetzwerk (FWN) der Verbraucherzentralen und des vzbv ausgewertet. Zwischen dem 1. März und dem 1. Juni 2023 wurden 276 Fälle im thematischen Zusammenhang mit den Entlastungspaketen/Preisbremsen in das FWN gemeldet und anschließend ausgewertet.
Beim Frühwarnnetzwerk handelt es sich um ein qualitatives Erfassungs- und Analysesystem für auffällige Sachverhalte aus der Verbraucherberatung. Grundlage stellt eine ausführliche Sachverhaltsschilderung durch Beratungskräfte dar, die eine Kategorisierung sowie eine anschließende qualitative Analyse ermöglicht.
Eine Quantifizierung der Daten aus dem Frühwarnnetzwerk heraus beziehungsweise ein Rückschluss auf die Häufigkeit des Vorkommens in der Verbraucherberatung oder in der Gesamtbevölkerung insgesamt ist daher nicht möglich. Gleiches gilt für den Verbraucheraufruf.