Stromio-Kunden sollten sich wehren

Pressemitteilung vom
Von Lieferstopp Betroffene können an Musterklage teilnehmen
Off

Die Verbraucherzentrale Bayern ruft vom Lieferstopp betroffene Stromio-Kunden auf, sich der Musterfeststellungsklage gegen den Energieversorger anzuschließen. Dieser hatte Ende 2021 die Belieferung seiner Kundinnen und Kunden eingestellt, obwohl zum Teil noch langfristige Verträge bestanden. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen ist dieses Verhalten rechtswidrig. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Hessen eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio eingereicht, der sich auch bayerische Verbraucher kostenfrei anschließen können.

Mehrere hundert Euro Schaden pro Vertrag

Durch die schlagartige Einstellung der Belieferung mussten viele Haushalte viel teureren Strom beziehen. Je nach Laufzeit sind erhebliche Mehrkosten von mehreren hundert Euro pro Vertrag entstanden. Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main soll jetzt festgestellt werden, dass die Stromio GmbH Betroffenen die entstandenen Mehrkosten ersetzen muss. Nur dann können ehemalige Kunden Schadenersatz erhalten. „Jetzt ist es wichtig, dass möglichst viele Geschädigte ihre Ansprüche anmelden“, sagt Marion Gaksch, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen möchte, kann sich über ein Formular ins Klageregister eintragen.

Vergleichsangebot von Stromio vorher prüfen

„Haben Verbraucher im Vorfeld eine Abfindung zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit von Stromio akzeptiert, können sie sich der Musterfeststellungsklage nicht mehr anschließen“, so die Expertin. Abfindungsangebote stellen regelmäßig einen Kompromiss zur Streitbeilegung dar. Daher liegen sie meist unterhalb des tatsächlich entstandenen Schadens. Die Verbraucherzentrale Bayern rät Betroffenen, die ungefähre Schadenshöhe über einen Online-Rechner der Verbraucherzentralen zu ermitteln. Auf dieser Grundlage können sie dann entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen oder sich der Klage anschließen.

Weitere Informationen zu der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen finden Verbraucherinnen und Verbraucher unter: www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.