Stromio-Kunden sollten sich wehren

Pressemitteilung vom
Von Lieferstopp Betroffene können an Musterklage teilnehmen
Off

Die Verbraucherzentrale Bayern ruft vom Lieferstopp betroffene Stromio-Kunden auf, sich der Musterfeststellungsklage gegen den Energieversorger anzuschließen. Dieser hatte Ende 2021 die Belieferung seiner Kundinnen und Kunden eingestellt, obwohl zum Teil noch langfristige Verträge bestanden. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen ist dieses Verhalten rechtswidrig. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Hessen eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio eingereicht, der sich auch bayerische Verbraucher kostenfrei anschließen können.

Mehrere hundert Euro Schaden pro Vertrag

Durch die schlagartige Einstellung der Belieferung mussten viele Haushalte viel teureren Strom beziehen. Je nach Laufzeit sind erhebliche Mehrkosten von mehreren hundert Euro pro Vertrag entstanden. Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main soll jetzt festgestellt werden, dass die Stromio GmbH Betroffenen die entstandenen Mehrkosten ersetzen muss. Nur dann können ehemalige Kunden Schadenersatz erhalten. „Jetzt ist es wichtig, dass möglichst viele Geschädigte ihre Ansprüche anmelden“, sagt Marion Gaksch, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen möchte, kann sich über ein Formular ins Klageregister eintragen.

Vergleichsangebot von Stromio vorher prüfen

„Haben Verbraucher im Vorfeld eine Abfindung zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit von Stromio akzeptiert, können sie sich der Musterfeststellungsklage nicht mehr anschließen“, so die Expertin. Abfindungsangebote stellen regelmäßig einen Kompromiss zur Streitbeilegung dar. Daher liegen sie meist unterhalb des tatsächlich entstandenen Schadens. Die Verbraucherzentrale Bayern rät Betroffenen, die ungefähre Schadenshöhe über einen Online-Rechner der Verbraucherzentralen zu ermitteln. Auf dieser Grundlage können sie dann entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen oder sich der Klage anschließen.

Weitere Informationen zu der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen finden Verbraucherinnen und Verbraucher unter: www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.