Die Verbraucherzentrale Bayern ruft vom Lieferstopp betroffene Stromio-Kunden auf, sich der Musterfeststellungsklage gegen den Energieversorger anzuschließen. Dieser hatte Ende 2021 die Belieferung seiner Kundinnen und Kunden eingestellt, obwohl zum Teil noch langfristige Verträge bestanden. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen ist dieses Verhalten rechtswidrig. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Hessen eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio eingereicht, der sich auch bayerische Verbraucher kostenfrei anschließen können.
Mehrere hundert Euro Schaden pro Vertrag
Durch die schlagartige Einstellung der Belieferung mussten viele Haushalte viel teureren Strom beziehen. Je nach Laufzeit sind erhebliche Mehrkosten von mehreren hundert Euro pro Vertrag entstanden. Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main soll jetzt festgestellt werden, dass die Stromio GmbH Betroffenen die entstandenen Mehrkosten ersetzen muss. Nur dann können ehemalige Kunden Schadenersatz erhalten. „Jetzt ist es wichtig, dass möglichst viele Geschädigte ihre Ansprüche anmelden“, sagt Marion Gaksch, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen möchte, kann sich über ein Formular ins Klageregister eintragen.
Vergleichsangebot von Stromio vorher prüfen
„Haben Verbraucher im Vorfeld eine Abfindung zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit von Stromio akzeptiert, können sie sich der Musterfeststellungsklage nicht mehr anschließen“, so die Expertin. Abfindungsangebote stellen regelmäßig einen Kompromiss zur Streitbeilegung dar. Daher liegen sie meist unterhalb des tatsächlich entstandenen Schadens. Die Verbraucherzentrale Bayern rät Betroffenen, die ungefähre Schadenshöhe über einen Online-Rechner der Verbraucherzentralen zu ermitteln. Auf dieser Grundlage können sie dann entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen oder sich der Klage anschließen.
Weitere Informationen zu der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen finden Verbraucherinnen und Verbraucher unter: www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he