Stromio-Kunden sollten sich wehren

Pressemitteilung vom
Von Lieferstopp Betroffene können an Musterklage teilnehmen
Off

Die Verbraucherzentrale Bayern ruft vom Lieferstopp betroffene Stromio-Kunden auf, sich der Musterfeststellungsklage gegen den Energieversorger anzuschließen. Dieser hatte Ende 2021 die Belieferung seiner Kundinnen und Kunden eingestellt, obwohl zum Teil noch langfristige Verträge bestanden. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen ist dieses Verhalten rechtswidrig. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Hessen eine Musterfeststellungsklage gegen Stromio eingereicht, der sich auch bayerische Verbraucher kostenfrei anschließen können.

Mehrere hundert Euro Schaden pro Vertrag

Durch die schlagartige Einstellung der Belieferung mussten viele Haushalte viel teureren Strom beziehen. Je nach Laufzeit sind erhebliche Mehrkosten von mehreren hundert Euro pro Vertrag entstanden. Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main soll jetzt festgestellt werden, dass die Stromio GmbH Betroffenen die entstandenen Mehrkosten ersetzen muss. Nur dann können ehemalige Kunden Schadenersatz erhalten. „Jetzt ist es wichtig, dass möglichst viele Geschädigte ihre Ansprüche anmelden“, sagt Marion Gaksch, Energierechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen möchte, kann sich über ein Formular ins Klageregister eintragen.

Vergleichsangebot von Stromio vorher prüfen

„Haben Verbraucher im Vorfeld eine Abfindung zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit von Stromio akzeptiert, können sie sich der Musterfeststellungsklage nicht mehr anschließen“, so die Expertin. Abfindungsangebote stellen regelmäßig einen Kompromiss zur Streitbeilegung dar. Daher liegen sie meist unterhalb des tatsächlich entstandenen Schadens. Die Verbraucherzentrale Bayern rät Betroffenen, die ungefähre Schadenshöhe über einen Online-Rechner der Verbraucherzentralen zu ermitteln. Auf dieser Grundlage können sie dann entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen oder sich der Klage anschließen.

Weitere Informationen zu der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen finden Verbraucherinnen und Verbraucher unter: www.verbraucherzentrale-hessen.de/musterfeststellungsklage-he

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!