Öfen und Kamine zum Heizen nutzen?

Pressemitteilung vom
Hohe CO2- und Feinstaubemissionen bedenken
Off

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher suchen angesichts hoher Preise für Gas, Öl und Strom nach alternativen Heizsystemen. In manchen Haushalten fällt die Entscheidung deshalb auf Holzöfen und offene Kamine, denn damit kann zumindest ein Raum beheizt werden. Die regelmäßige Nutzung von Holzheizungen sorgt jedoch für erhebliche CO2- und Feinstaubemissionen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt Hinweise, wie man diese Umweltbelastungen reduzieren kann.

Frische Holzscheite müssen an gut belüfteten Orten mindestens ein Jahr - besser zwei - trocknen. In den Ofen gehört ausschließlich gut getrocknetes Stückholz. Zeitungen hingegen gehören ins Altpapier. Alte Fensterrahmen und Spanplatten müssen auf Deponien entsorgt werden, keinesfalls jedoch im Ofen oder Kamin. Wer einen Ofen nutzen möchte, sollte sich ausführlich über das richtige Anfeuern und Betreiben informieren.

Prüfung durch Kaminkehrer wichtig

Jede Feuerstätte muss von einem Kaminkehrer abgenommen werden, was bei einigen zehntausend Öfen bislang nicht geschehen ist. Wegen des erhöhten Risikos für Brände und Rauchgasvergiftungen sollten diese Prüfungen dringend nachgeholt werden. Wer hingegen einen neuen Ofen kaufen will, sollte ein Modell wählen, das die Kriterien des Umweltlabels „Blauer Engel“ erfüllt. Diese Öfen haben unter anderem einen Feinstaubfilter und eine automatische Luftsteuerung.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft, im Einzelfall die richtigen Entscheidungen beim Einsatz von Öfen zu treffen.  Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Weitere Informationen erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.