Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Preiserhöhungen der Strom- und Gasanbieter primastrom und voxenergie. Das Ende der Verfahren ist zwar noch offen, aber wer von einseitigen Erhöhungen betroffen ist, kann schon jetzt Geld zurückerhalten. Beide Anbieter haben angekündigt, die Erhöhungen zurückzunehmen und Rechnungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu korrigieren, die im Klageregister eingetragen sind. Wer bereits teilnimmt, muss nicht tätig werden. Auch Betroffene aus Bayern können bei den Klagen noch mitmachen und so ihre Ansprüche sichern.
„Wir begrüßen, dass primastrom und voxenergie bei den einseitigen Preiserhöhungen einlenken. Dadurch können sowohl Bestands- als auch ehemalige Kunden aus Bayern schnell und einfach Geld zurückzuerhalten oder ihren Vertrag zu früheren Konditionen fortführen. Die Anmeldung im Klageregister bietet ihnen dafür eine einfache Möglichkeit. Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass vertraglich vereinbarte Preise eingehalten werden”, sagt Marion Gaksch, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Wenn primastrom und voxenergie die Rechnungen der Kunden korrigieren und sich dadurch ein Guthaben ergibt, wollen die Anbieter dieses auszahlen. Das gelte auch für ehemalige Kunden der Unternehmen.
Jetzt ins Klageregister eintragen
Ob sich Verbraucher an den Klagen beteiligen können, erfahren sie mit dem Klage-Check des vzbv. Das Tool liefert Hinweise und einen Mustertext für den Eintrag ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Durch den Eintrag schließen sich die Betroffenen der Klage an.
Das ist noch bis zur ersten mündlichen Verhandlung möglich. Den Termin dafür kann das Gericht jederzeit festlegen. Der vzbv informiert mit einem News-Alert über aktuelle Termine.
Hintergrundinformationen zu den beiden Klagen
Der vzbv hat im Oktober 2022 gegen primastrom und voxenergie geklagt, weil beide Unternehmen ihre Preise für Strom und Gas gegenüber Bestandskunden erhöht haben. Die Gaspreise waren teilweise sogar um das Neunfache gestiegen.
Solche Preiserhöhungen sind aus Sicht des vzbv unzulässig, da sie einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucher vorgenommen wurden. In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind keine Möglichkeiten zur Preisanpassung vereinbart. Stattdessen liegt den Verträgen häufig sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde.
Der vzbv will mit den Klagen verbindlich klären lassen, dass die Kunden die Beträge jenseits der vereinbarten Preise nicht bezahlen müssen. Das betrifft auch Kunden, die mittlerweile einen anderen Anbieter nutzen.
Verbraucher könnten zudem Schadensersatz einfordern, wenn es wegen der Preiserhöhungen zu einer Vertragskündigung kam und ihr neuer Anbieter teurer ist. Dabei spielt es keine Rolle, welche Seite den Vertrag gekündigt hat. Aus diesen Gründen treibt der vzbv die beiden Verfahren weiter juristisch voran.