Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Preiserhöhungen der Energieanbieter primastrom und voxenergie. Das Berliner Kammergericht soll feststellen, dass die Preiserhöhungen in laufenden Verträgen nicht zulässig sind und dass Preisgarantien für Strom und Gas eingehalten werden müssen. Auch betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher aus Bayern können bei den Klagen mitmachen und so ihre Ansprüche sichern.
Seit dem Jahr 2021 haben primastrom und voxenergie ihre Strompreise mehr als verdreifacht. Die Gaspreise sind in diesem Zeitraum teilweise sogar auf das Neunfache gestiegen. Auch bei der Verbraucherzentrale Bayern gibt es darüber zahlreiche Beschwerden. „Diese Preiserhöhungen sind aus unserer Sicht unzulässig, da sie einseitig von den Anbietern und ohne Zustimmung der Kunden vorgenommen wurden“, sagt Marion Gaksch, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Ziel der eingereichten Musterfeststellungsklagen ist, dass Verbraucher nur die ausdrücklich vereinbarten Preise zahlen müssen. Wenn sie die höheren Preise bereits gezahlt haben, sollen Betroffene auch Erstattung verlangen können.
Jetzt im Klageregister eintragen
Die Klageregister wurden im November 2022 eröffnet. Innerhalb der ersten zwei Monate mussten sich jeweils mindestens 50 Verbraucher anmelden, damit die Verfahren weitergehen können. Diese Hürde ist geschafft. Von einem Urteil oder Vergleich kann unmittelbar nur profitieren, wer sich im Klageregister des Bundesamts für Justiz einträgt. Der vzbv bietet einen Klage-Check mit wichtigen Hinweisen für die kostenlose Anmeldung an. Betroffene können nach erfolgreicher Registrierung den Ausgang des Verfahrens abwarten und müssen zu keinerlei Terminen erscheinen. Weitere Informationen zu den Musterfeststellungsklagen sind hier zu finden.