Jura Strom Insolvenz: Forderungen bis 3. April anmelden

Pressemitteilung vom
Betroffene haben nicht mehr viel Zeit, ihre Rechte einzufordern
Off

Nur noch bis zum 3. April 2024 haben Kunden des insolventen Energieanbieters Jura Strom Zeit, mögliche Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Anmeldung muss schriftlich an folgende Adresse erfolgen: Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg. „Die Verbraucherzentrale Bayern hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Beschwerden von Kunden erhalten, die keine Schlussrechnungen bekommen haben und auf die Auszahlung ihrer Guthaben warten“, sagt Marion Gaksch, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Betroffene müssen jetzt aktiv werden, um ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern.“

Hintergrund

Bereits Ende 2022 hatte der Energieversorger Jura Power GmbH & Co. KG die Stromlieferungen unter der Marke Jura Strom an seine Kunden eingestellt. Im November 2023 reichte das Unternehmen einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Nürnberg ein. Wenige Tage später, am 28. November 2023, ordnete das Gericht das vorläufige Insolvenzverfahren (IN 1557/23) an und hat Dr. Tobias Wittmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.