Heizspar-Mythen: Drei Legenden auf dem Prüfstand

Pressemitteilung vom
Welche Maßnahmen sparen tatsächlich Energie?
Off

Halbwahrheiten rund um das Thema Heizkosten haben in Zeiten hoher Energiepreise Konjunktur. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hat drei Mythen genauer unter die Lupe genommen. Die Experten verraten, mit welchen Maßnahmen Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich Energie sparen und was nicht zum gewünschten Ziel führt.

Mythos 1: Heizung beim Verlassen der Wohnung komplett ausschalten

Ein Herunterdrehen der Heizung, wenn niemand in der Wohnung ist, spart enorm Energie. Wohn- und Schlafräume sollten jedoch nicht unter 16 Grad abkühlen, um Schimmel vorzubeugen. Bewohner sollten das Heizkörperthermostat daher beim Verlassen der Wohnung auf Stufe 2 stellen. Dies entspricht einer Raumtemperatur von ungefähr 16 Grad. So wird die Wärmeabgabe nicht vollständig unterbrochen und einer Schimmelbildung vorgebeugt.

Zusätzlich zur Nachtabsenkung können in Einfamilienhäusern weitere Zeiten an der Heizungsanlage eingerichtet werden, in denen die Wärmezufuhr verringert wird. Das ist beispielsweise bei regelmäßiger längerer Abwesenheit sinnvoll. Die Heizung sollte dann rechtzeitig vor der Heimkehr wieder auf normalen Heizbetrieb einprogrammiert werden. 

Mythos 2: Bei voll aufgedrehter Heizung wird ein Raum schneller warm

Schön wäre es. Eine Heizung mit einem auf Stufe 3 gestellten Thermostat heizt genauso schnell auf wie bei Stufe 5. Die Skala gibt nämlich nicht die Heizleistung an, sondern steht für die erreichte Raumtemperatur. Bei den gängigen Thermostaten mit 5-stufiger Skala steht die Stufe 3 für eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius. 

Der im Thermostat verbaute Temperaturfühler misst die Umgebungstemperatur. Sobald die eingestellte Temperatur erreicht ist, unterbricht das Ventil die Wärmezufuhr – und öffnet diese erst wieder, wenn die Raumtemperatur unter den Zielwert gesunken ist. Wer bei Auswahl der Stufe bedacht vorgeht, tut daher nicht nur etwas fürs Klima, sondern spart auch bares Geld. Denn pro Grad höhere Raumtemperatur erhöhen sich die Heizkosten um rund sechs Prozent. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt daher, Thermostate nicht höher als auf Stufe 3 zu stellen.

Mythos 3: Energie sparen durch Heizung aller Räume mit nur einem Heizkörper

Heizkörper sind unterschiedlich für jeden Raum und dessen Wärmebedarf ausgelegt. So ist der Heizkörper im Wohnzimmer nicht dafür bemessen, angrenzende Räume wie Flur oder Küche mitzuheizen. Um Energie einzusparen, ist die Versuchung dennoch groß, auf die Wärmeleistung einzelner Heizkörper zu verzichten. Dies ist jedoch ein Trugschluss. Sind mehrere Heizkörper in einem Wohnbereich vorhanden, sollten alle Heizkörper auf die gleiche Stufe gestellt werden. 

Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt außerdem, die Türen zwischen Wohnräumen mit unterschiedlichen Temperaturen zu schließen und die jeweils gewünschte Raumtemperatur am Thermostat einzustellen. „Dies spart nicht nur Energie, es verhindert auch Schimmel. Der bildet sich ansonsten leicht, wenn warme und feuchte Luft in die kühleren Zimmer, wie zum Beispiel in Schlafräume, gelangt“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.