Wenn die neue fossile Heizung zur Kostenfalle wird

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern warnt vor versteckten Nachrüstungskosten beim Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen
Off

Etliche Eigenheimbesitzer und Vermieter entscheiden sich trotz steigender CO2-Preise weiter zum Einbau von fossilen Öl- und Gas-Heizungen. Anbieter raten teilweise dazu mit dem Hinweis, diese seien zukunftsfähig. Das ist jedoch nicht der Fall, warnt die Verbraucherzentrale Bayern. „Aktuell gibt es auf dem Markt keine Öl- oder Gas-Brenner, die künftig geltende Vorgaben erfüllen“, sagt Heidemarie Krause-Böhm, Referatsleiterin Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Bayern. 
Sogenannte H2-ready-Heizungen sind lediglich in der Lage, einen kleinen Teil an beigemischtem Wasserstoff zu verbrennen. „Um künftige gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, müssten später aufwändige technische Umrüstungen an Brenner und Filter durchgeführt werden“, so die Energieexpertin. „Wir gehen davon aus, dass diese Umbauten für die Verbraucher mit hohen Kosten verbunden sind“, gibt Krause-Böhm zu bedenken.

Stufenweiser Anstieg an erneuerbarer Energie

Grundlage für die Vorgaben ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es verpflichtet Besitzer neuer Heizungen, ab 2029 stufenweise mit einem immer höheren Anteil an grünem Gas oder synthetischem Öl zu heizen. Ab 2045 dürfen Heizsysteme nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Alle Heizungen sowie der Bezug aus Wärmenetzen müssen spätestens dann auf 100 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein. 

Unabhängiger Vergleich möglicher Heiztechniken

Welche neuen Heiztechniken auch in den nächsten Jahrzehnten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten, dazu berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Wenn nötig, nehmen die Energie-Fachleute auch Vor-Ort-Termine war. Dabei informieren sie anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. 
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo der Energieberatung der Verbraucherzentrale und des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.