Förderung von Sonnenstrom wird reformiert

Pressemitteilung vom
Wichtige Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz
Off

Zum Jahresbeginn 2021 sind wichtige Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Das EEG regelt die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Solarenergie und Windenergie. Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits Strom mit einer Photovoltaik-Anlage erzeugen oder dies in Zukunft tun möchten, sind mehrfach von den Änderungen betroffen.

Selbstnutzer von Sonnenstrom profitieren von einer neuen Regelung zum Eigenbedarf. Denn für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt muss keine EEG-Umlage für den Eigenverbrauch mehr gezahlt werden. Zuvor lag diese Grenze bei 10 Kilowatt. Für Anlagen von über 30 Kilowatt fällt eine reduzierte EEG-Umlage an. Zum Vergleich: Für jede aus dem Stromnetz gelieferte Kilowattstunde müssen Verbraucher 6,5 Cent EEG-Umlage bezahlen.

Der Netzanschluss kleiner Anlagen ist jetzt ohne Verzögerung möglich. Stromnetzbetreiber sind zum Anschluss von Photovoltaikanlagen grundsätzlich verpflichtet. Reagiert ein Netzbetreiber nicht unverzüglich mit einem Zeitplan auf das Anschlussbegehren eines Verbrauchers, darf dieser eine Anlage mit bis zu 10,8 Kilowatt spätestens nach einem Monat anschließen.

Keine Förderung mehr für über 20 Jahre alte Anlagen

Für Solar-Anlagen, die 2001 oder früher in Betrieb genommen wurden, besteht kein Anspruch mehr auf Förderung. Die Reform des EEG-Gesetzes ermöglicht es betroffenen Anlagenbetreibern jedoch, weiterhin Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen. Für diesen Strom erhalten sie einen üblichen Marktpreis. Diese Übergangsregelung gilt bis 2027.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft bei allen Fragen zu Photovoltaikanlagen und zu Fördermöglichkeiten. Die Beratung findet derzeit online und telefonisch statt. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden. Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!