Die ersten Energieausweise verlieren ihre Gültigkeit

Pressemitteilung vom
Nach 10 Jahren laufen Energieausweise ab
Off

In diesem Jahr verfallen die ersten Energieausweise. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hin. Eigentümer, die 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin wieder vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, wenn eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erhält.

Der Energieausweis ermöglicht es potenziellen Käufern oder Mietern, die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten. Er unterscheidet unter anderem die Effizienzklassen A bis G. Die Klasse „A“ kennzeichnet energetisch besonders gute Gebäude, während Klasse „G“ einem Gebäude eine schlechte energetische Qualität bescheinigt. Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er nicht den individuellen Einfluss der zukünftigen Bewohner und ebenso wenig das Klima vor Ort berücksichtigt.

Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen wollen, benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann. Tauschen Eigentümer den Heizkessel in ihrem Haus aus, modernisieren sie Fenster oder ergreifen sie andere Maßnahmen, um das Gebäude energieeffizienter zu gestalten, kann eine Neuausstellung verpflichtend sein. Auch in ihrem eigenen Interesse sollte der Energieausweis erneuert werden. Nur so bildet er die verbesserten energetischen Eigenschaften des Hauses ab.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern bietet Miet- oder Kaufinteressenten Hilfestellung bei der Bewertung der Angaben im Energieausweis an. Zudem berät sie Hauseigentümer bei der Frage, ob ein Energieausweis erforderlich ist und welcher Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) in ihrem Falle in Frage kommt. Die Standorte sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de zu finden. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind möglich unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.