• Die Verbraucherzentralen verzeichnen seit Jahresbeginn auffallend viele Beschwerden zu voxenergie und primastrom.
• Moniert werden vor allem unrechtmäßige Preiserhöhungen, unzulässig erhöhte Abschläge und ein ignoriertes Sonderkündigungsrecht.
• Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde ist gefordert, schnell und wirkungsvoll einzugreifen.
Seit Januar 2022 sind die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen zum fragwürdigen Verhalten von voxenergie und primastrom sprunghaft angestiegen. Es geht in der Regel darum, dass die beiden Anbieter den vereinbarten Verbrauchspreis trotz Preisgarantie stark erhöht haben. Häufig hoben sie auch die monatliche Abschlagszahlung extrem an. Darüber hinaus wird das gesetzliche Sonderkündigungsrecht, das Kundinnen und Kunden bei Vertrags- oder Preisänderungen zusteht, immer wieder ignoriert. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, unzulässig überhöhte Forderungen nicht zu bezahlen.
„Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde sollte angesichts der zahlreichen Vertragsbrüche schnell und wirkungsvoll eingreifen“, sagt Marion Gaksch, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Allein bei den Verbraucherzentralen dürfte die Zahl der gemeldeten Fälle bei mehreren tausend liegen.“
Die Verbraucherzentralen haben die Bundesnetzagentur (BNetzA) über ihren Bundesverband (vzbv) frühzeitig über diese Missstände unterrichtet und um aufsichtsrechtliches Einschreiten gebeten. Aktuell prüft die BNetzA das von den Verbraucherverbänden kritisierte Marktgebaren der Anbieter.
Immer wieder fragen Ratsuchende, ob es sich bei diesen Vorgängen um Betrug handelt oder ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Die Beantwortung dieser Frage liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit der Verbraucherzentralen, sondern müsste durch die Strafermittlungsbehörden beurteilt werden. Dazu ist eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nötig, die nur die Betroffenen selbst erstatten können.
Weitere Informationen zu Problemen rund um Strom- und Gasverträge bietet die Verbraucherzentrale Bayern hier an.