Immer mehr Photovoltaik-Anlagen fallen aus der EEG-Förderung. Doch auch 20 Jahre nach Inbetriebnahme funktionieren sie oft weiter einwandfrei. Deshalb dürfen sie auch weiterhin Strom ins Netz einspeisen: Bis zum Jahr 2032 muss der Netzbetreiber den Solarstrom abnehmen und eine Vergütung bezahlen. Diese hängt vom Börsenstrompreis ab und betrug in den letzten drei Jahren stets über 8 Cent pro Kilowattstunde. Die Vergütung erhalten Eigentümer von Photovoltaik-Anlagen unabhängig davon, ob der gesamte Solarstrom oder nur der Strom ins Stromnetz fließt, der nach der Eigennutzung übrig bleibt.
Ist es sinnvoll, auf Eigenverbrauch umzustellen?
Statt weiter auf die Einspeisung ins Stromnetz zu setzen, können Nutzer von Photovoltaik-Anlagen auch auf Eigenverbrauch umstellen. „Der Reiz liegt darin, dass Besitzer weniger teuren Strom aus dem Stromnetz beziehen müssen und so einen Teil ihrer bisherigen Stromkosten einsparen“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Jede erzeugte Kilowattstunde, die man selbst verbraucht, kostet bei einer wirtschaftlich abgeschriebenen Ü20-Anlage nur die laufenden Betriebskosten. Diese sind hauptsächlich Checks, Wartung, Reparaturen, Reinigung und Zählerkosten.“ Ob sich die Entscheidung für eine Umstellung lohnt, prüfen die Energieberater der Verbraucherzentrale Bayern anbieterunabhängig und individuell.
Umstellung auf Eigenverbrauch – was ist zu beachten?
Soll der Solarstrom künftig im eigenen Haus genutzt werden, muss ein Fachbetrieb die elektrotechnischen Arbeiten ausführen. Dafür wird die Photovoltaik-Anlage im Zählerschrank entsprechend umgeklemmt. Dies kostet im einfachsten Fall ab 200 Euro. Ist die Umstellung mit größerem Modernisierungsaufwand verbunden, kann es deutlich teurer werden. Mit dem Einbau eines Batteriespeichers und eines oft nötigen neuen Zählerschranks können die Installationskosten auf 2000 Euro steigen. Dazu kommen die Kosten für den Speicher selbst. „Wer seine Ü20-Photovoltaik-Anlage weiterbetreiben will, sollte sich über Zuschüsse informieren, denn einige Kommunen bieten Unterstützung“, rät Goldbrunner.
Goldbrunner weist zudem darauf hin, dass neben einem Anlagencheck auch die Versicherung geklärt sein sollte: „Betreiber sind gut beraten, die Anlage immer bei ihrer Gebäudeversicherung und bei ihrer Privathaftpflicht- oder Gebäudehaftpflichtversicherung anzumelden. Dort werden die Anlagen in der Regel für wenige Euro mehr oder sogar kostenlos mitversichert.“ Haben Betreiber für ihre alte Photovoltaik-Anlage noch eine spezielle Elektronik- oder Photovoltaik-Versicherung, zahlen sie dafür einen vergleichsweise hohen Beitrag. Nach Ablauf der EEG-Vergütung ist das meist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Kündigen kann man die Spezialversicherung in der Regel jährlich.
Aktuelle ausführliche Informationen und Tipps rund um den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage bietet auch der „Ratgeber Photovoltaik“ der Verbraucherzentralen.
Bei sämtlichen Fragen zum Weiterbetrieb oder zum Austausch einer Ü20-PV-Anlage hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.