Verbraucherfrust beim Online-Kauf von Eintrittskarten

Pressemitteilung vom
Marktwächter Digitale Welt veröffentlicht Marktüberblick und rechtsvergleichendes Gutachten zum Online-Ticketmarkt
Off


München/Berlin 4. Oktober 2018 – Onlinekäufe von Tickets sind immer wieder Grund für Verbraucherbeschwerden. Insbesondere Plattformen, auf denen Eintrittskarten weiterverkauft werden, bereiten Probleme. Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bayern hat den Markt näher untersucht und stellt fest: Intransparenz, mangelhafter Kundenservice und kaum Intervention gegen missbräuchliche Nutzung sind Kernprobleme in diesem Bereich.

„Eintrittskarten für Events, die nicht stattfinden, stark überhöhte Preise, nicht erhaltene Tickets oder ein mangelhafter bis komplett fehlender Kundenservice: Diese und weitere frustrierende Erfahrungen machen Verbraucher beim Kauf von Tickets, die nicht direkt vom Veranstalter, sondern von Ticketbörsen angeboten werden“, sagt Tatjana Halm, Leiterin des Referats Markt und Recht bei der Verbraucherzentrale Bayern. Entsprechende Verbraucherbeschwerden aus 13 Bundesländern liegen dem Marktwächter vor.

Der Marktüberblick zeigt unterschiedliche Kategorien von Online-Ticketmärkten auf. Außer dem direkten Kauf bei Tickethändlern (Erstmarkt) können Verbraucher Eintrittskarten auch bei Ticketbörsen erstehen (Zweitmarkt). Es existieren auch Mischformen, die beispielsweise eine Übersicht von Eintrittskarten anzeigen und dann auf Ticketbörsen weiterleiten. Halm erklärt dazu: „Für Verbraucher ist nicht unbedingt erkennbar, auf welcher dieser Plattformen sie sich befinden. Daher wissen sie oft nicht, dass sie nur Zweitkäufer sind. Diese mangelnde Transparenz war für uns einer der Gründe, einen bekannten Anbieter zu verklagen“.

Rechtsvergleichendes Gutachten zu Ticketmärkten in fünf Ländern
Im Auftrag der Verbraucherschützer hat die Universität Bayreuth ein rechtsvergleichendes Gutachten erstellt. Es gibt Einblick in die juristischen Bestimmungen für den Ticketzweitmarkt in ausgewählten europäischen Ländern. Auch dokumentiert es die unterschiedlichen regulatorischen Bedingungen. Eine Zusammenfassung dieses Gutachtens veröffentlicht das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bayern gemeinsam mit seinem Marktüberblick. Den kompletten Marktüberblick und die Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie hier: https://www.marktwaechter.de/pressemeldung/verbraucherfrust-beim-online-kauf-von-eintrittskarten

Über den Marktwächter Digitale Welt:
Der Marktwächter Digitale Welt ist ein Frühwarnsystem mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den digitalen Markt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und ein interaktives Onlineportal. Mit dem Marktwächter Digitale Welt können auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie zum Beispiel die Bundesnetzagentur (BNetzA) bei ihrer Arbeit unterstützt werden.

Der Marktwächter Digitale Welt setzt sich aus fünf Schwerpunktverbraucherzentralen zusammen, die jeweils ein Handlungsfeld des digitalen Marktes näher untersuchen: Bayern – Digitale Dienstleistungen, Brandenburg – Digitaler Wareneinkauf, Nordrhein-Westfalen – Nutzergenerierte Inhalte, Rheinland-Pfalz – Digitale Güter und Schleswig-Holstein - Telekommunikationsdienstleistungen. Der Marktwächter Digitale Welt wird finanziell gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). http://www.marktwaechter.de/digitalewelt 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.