Flugverschiebung oder Insolvenz eines Anbieters? Bei einer Pauschalreise muss der Reiseveranstalter helfen. Der Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen zeigt, welche Rechte Reisende haben und wie sie reagieren können.
Die aktuellen Warnstreiks an Flughäfen treffen auch viele Urlauberinnen und Urlauber. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann dabei aber mit deutlich weniger Unannehmlichkeiten rechnen. Wird etwa ein Flug verschoben oder geht ein Anbieter in die Insolvenz, muss der Veranstalter eine Lösung finden. Im Gegensatz zu mehreren Einzelbuchungen bietet eine Pauschalreise also rechtliche Vorteile.
„Pauschalurlauber sollten sich bei Problemen immer sofort an den Reiseveranstalter wenden“, betont Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Zu Pauschalreisen zählen dabei nicht nur klassische Flug-Hotel-Kombinationen, sondern auch Kreuzfahrten und Kombi-Buchungen, etwa aus Hotel und Konzertticket. „Einen vollständigen Schutz bieten aber leider auch Pauschalangebote nicht“, so die Reiserechtsexpertin weiter.
Schnelle Hilfe mit Online-Tool
Damit Verbraucher bei Problemen schnell und einfach eine Übersicht über ihre Rechte erhalten, gibt es den Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen. Wer bereits vor einer Reise Schwierigkeiten hat, findet hier hilfreiche Informationen und kann auf unerwartete Änderungen richtig reagieren.
Zu finden ist der Pauschalreise-Check unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/pauschalreisecheck.
Der Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.