Tatjana Halm zum BGH-Urteil über Schmerzensgeld bei Datenlecks

Pressemitteilung vom
„Endlich Klarheit bei Datenlecks: Mit seinem Urteil hat der BGH den Datenschutz in der digitalen Welt gestärkt.“
Off

Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale Bayern, zum BGH-Urteil über Schmerzensgeld bei Datenlecks:

„Viele Betroffene leiden nach Datenlecks unter erheblicher Unsicherheit und befürchten, dass ihre persönlichen Daten in falsche Hände geraten könnten. Mit seinem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof für Klarheit gesorgt und den Datenschutz in der digitalen Welt gestärkt: Haben Verbraucher nach Datenlecks Sorgen und Ängste hinsichtlich eines Missbrauchs ihrer Daten, ist ein Schadensanspruch möglich. 

Wir begrüßen die Entscheidung und hoffen, dass Unternehmer ihrer Pflicht, Daten ausreichend zu sichern, nun stärker nachkommen werden.“  

Betroffene des Facebook-Datenlecks können ihre Ansprüche noch bis zum 31.12.2024 geltend machen. Die Verbraucherzentrale Bayern bietet zur Unterstützung ein Online-Tool an. Unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/datenleck können Verbraucher kostenlos prüfen, welche Rechte ihnen zustehen und individuelle Anschreiben erstellen.

Hintergrund: 
Bei Kontrollverlust über die eigenen persönlichen Daten haben Betroffene einen Anspruch auf Schmerzensgeld – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 18. November 2024 in einem Verfahren gegen Facebook entschieden. Für den Anspruch reiche es laut BGH, dass Betroffene nach einem Datenleck kurzzeitig die Kontrolle über ihre Daten verloren haben. Verbraucher müssen nicht nachweisen, dass ihre Daten missbräuchlich verwendet wurden, zum Beispiel im Rahmen eines Identitätsdiebstahls, oder dass ihnen zusätzlich spürbare negative Folgen entstanden sind.

Anlass für die Klage war ein Datenschutzvorfall im Jahr 2021. Damals veröffentlichten Unbekannte durch eine Sicherheitspanne Daten von 533 Millionen Nutzern bei Facebook. Verbrauchern drohen durch erbeutete Daten unkalkulierbare Gefahren. Denn die gestohlenen Nutzerdaten werden meist im Darknet veröffentlicht und für Identitätsdiebstähle genutzt. Die Datenschutzgrundverordnung gewährt Betroffenen von Datenlecks daher einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Verbraucher dieses geltend machen können, entschieden Gerichte zuletzt sehr unterschiedlich – teilweise setzten sie voraus, dass tatsächlich ein Datenmissbrauch stattgefunden hatte. Dies hat der BGH nun klargestellt. 
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!