Pressestatement von Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale Bayern, zum Erfolg gegen die Ticketplattform Viagogo anlässlich des Beschlusses des Landgericht München I vom 9. Januar 2025 (Az.: 33 O 6588/17):
„Wir begrüßen, dass Viagogo für seinen Verstoß gegen die Pflichten aus unserem Urteil von 2022 zur Verantwortung gezogen wird. Dieser Fall zeigt jedoch erneut: Verbraucherrechte im Ticketmarkt werden nur langsam durchgesetzt. Wir fordern dringend klare und einheitliche Regeln.“
Hintergrund
Die Ticketplattform Viagogo hatte gegen Verpflichtungen verstoßen, die ihr bereits 2022 in einem Gerichtsverfahren auferlegt wurden. Damals hatte die Verbraucherzentrale Bayern vor dem Oberlandesgericht München erfolgreich geklagt (Az.: 29 U 3556/19). Viagogo wurde in dem Verfahren verpflichtet, den Verkauf von Eintrittskarten nicht zu ermöglichen, ohne dass Verbraucher vor Vertragsschluss über die Identität von gewerblichen Händlern informiert werden. Da das Unternehmen sich nicht an dieses Urteil gehalten hat, leitete die Verbraucherzentrale Bayern ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Landgericht München I bestätigte den Verstoß und verhängte mit Beschluss vom 9. Januar 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 7.000 Euro.