Beim Online-Kauf auf Rechnung genau hinsehen

Pressemitteilung vom
Es können Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet sein
Off

Bei der Verbraucherzentrale Bayern beschweren sich derzeit vermehrt Verbraucher, die sich im Internet bewusst für einen „Kauf auf Rechnung“ entschieden haben. Ihnen war nicht klar, dass hinter dieser Formulierung  auch Zahlungsdienstleister wie Klarna oder PayPal stehen können. Diese begleichen die Rechnung zunächst für den Kunden und verlangen anschließend das Geld von ihm zurück.

Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, vor Auswahl der Zahlart „per Rechnung“ darauf zu achten, ob ein Zahlungsdienst eingeschaltet wird und welche Bedingungen gelten. „Denn wenn es zu Problemen in der Abwicklung des Kaufes kommt, müssen Verbraucher sich möglicherweise noch zusätzlich mit dem Zahlungsdienstleister auseinandersetzen“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die Online-Beratung oder die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Beides ist zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.