Die Online-Ticketbörse Viagogo muss die Identität von gewerblichen Händlern künftig offenlegen. Das entschied das Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 3556/19). Die Verbraucherzentrale Bayern hatte gegen die Plattform geklagt. „Wir begrüßen die Entscheidung. Verbraucherinnen und Verbraucher wissen in diesen Fällen, mit wem sie Verträge abschließen. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass auch Auskunft erteilt werden muss, wenn Privatpersonen ihre Tickets verkaufen,“ sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Laut Verbraucherzentrale Bayern kommt es bei Ticketbörsen oft zu Problemen, etwa wegen falscher oder ungültiger Tickets. Verbraucher können ihre Rechte jedoch oft nicht durchsetzen, weil der Verkäufer anonym bleibt. „Ist auf Viagogo künftig nicht gekennzeichnet, dass das Angebot von einem gewerblichen Verkäufer stammt, raten wir vom Kauf eines Tickets ab“, so Halm weiter.
Große Garantieversprechen mit kleiner Wirkung
Das Gericht entschied ebenfalls, dass Viagogo nicht mehr mit einer Ticketgarantie werben darf, wenn mit den jeweiligen Tickets der Zugang zu der Veranstaltung nicht sicher gewährleistet werden kann. Die Ticketplattform hatte Käufern „gültige Tickets“ zugesichert, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese Garantie jedoch stark eingeschränkt. Verbraucher konnten sich nicht darauf verlassen, die Veranstaltung tatsächlich besuchen zu können. Häufig wurde der Zutritt verwehrt, weil viele Künstler und Fußballvereine inzwischen personalisierte Tickets verkaufen. „Für Verbraucher ist oft nicht ersichtlich, dass sie mit dem bei Viagogo erstandenen Ticket keinen Zutritt haben. Sie vertrauen auf die beworbene Ticketgarantie und stehen dann vor verschlossenen Toren“, sagt die Juristin