Webseiten, Apps, soziale Netzwerke oder Online-Marktplätze: Im Alltag sind sie nicht mehr wegzudenken und begegnen Verbraucherinnen und Verbrauchern überall. Mit dem technischen Fortschritt machen Anbieter sich jedoch auch zunehmend problematische Verhaltensweisen zunutze. Immer wieder werden beispielsweise sogenannte Dark Patterns eingesetzt. Das sind digitale Designs etwa auf Webseiten, mit deren Hilfe Nutzer zu ungewollten Handlungen verleitet werden. Der Digital Services Act soll diese und andere bedenkliche Verhaltensweisen ab sofort eindämmen.
Die neue EU-Verordnung gilt ab dem 17. Februar und verpflichtet digitale Dienstleister zu mehr Schutz und Transparenz gegenüber ihren Nutzenden. „Verbraucher sollen sich in der digitalen Welt selbstbestimmt und sicher bewegen können“, sagt Nikolaus Stumpf, Jurist bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Dafür ist es erforderlich, dass manipulative Designs wie etwa Dark Patterns, aber auch gesundheitsgefährdende Produkte oder illegale Inhalte, leichter gemeldet und entfernt werden können.“
Neue Vorschriften für digitale Dienste
Verbraucher erhalten ab sofort bessere Beschwerdemöglichkeiten. Sehr große Dienste müssen eine zentrale Kontaktstelle für User angeben. Plattformen müssen zudem jede Werbung kennzeichnen und informieren, wer dafür bezahlt hat. Bei Minderjährigen gilt zukünftig sogar, dass ihre persönlichen Daten nicht mehr für die Anzeige von Werbung verwendet werden dürfen.
Fallen Verbrauchern Probleme bei digitalen Diensten auf, können sie sich jedoch auch an die Verbraucherzentrale Bayern unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beschwerde-by wenden.
Weitere Informationen zum Digital Services Act finden Interessierte hier.