Mehr Rechte für Verbraucher gegenüber Online-Plattformen

Pressemitteilung vom
Neue EU-Verordnung tritt am 17. Februar in Kraft
Off

 

Webseiten, Apps, soziale Netzwerke oder Online-Marktplätze: Im Alltag sind sie nicht mehr wegzudenken und begegnen Verbraucherinnen und Verbrauchern überall. Mit dem technischen Fortschritt machen Anbieter sich jedoch auch zunehmend problematische Verhaltensweisen zunutze. Immer wieder werden beispielsweise sogenannte Dark Patterns eingesetzt. Das sind digitale Designs etwa auf Webseiten, mit deren Hilfe Nutzer zu ungewollten Handlungen verleitet werden. Der Digital Services Act soll diese und andere bedenkliche Verhaltensweisen ab sofort eindämmen.

Die neue EU-Verordnung gilt ab dem 17. Februar und verpflichtet digitale Dienstleister zu mehr Schutz und Transparenz gegenüber ihren Nutzenden. „Verbraucher sollen sich in der digitalen Welt selbstbestimmt und sicher bewegen können“, sagt Nikolaus Stumpf, Jurist bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Dafür ist es erforderlich, dass manipulative Designs wie etwa Dark Patterns, aber auch gesundheitsgefährdende Produkte oder illegale Inhalte, leichter gemeldet und entfernt werden können.“

Neue Vorschriften für digitale Dienste

Verbraucher erhalten ab sofort bessere Beschwerdemöglichkeiten. Sehr große Dienste müssen eine zentrale Kontaktstelle für User angeben. Plattformen müssen zudem jede Werbung kennzeichnen und informieren, wer dafür bezahlt hat. Bei Minderjährigen gilt zukünftig sogar, dass ihre persönlichen Daten nicht mehr für die Anzeige von Werbung verwendet werden dürfen.

Fallen Verbrauchern Probleme bei digitalen Diensten auf, können sie sich jedoch auch an die Verbraucherzentrale Bayern unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beschwerde-by wenden.

Weitere Informationen zum Digital Services Act finden Interessierte hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!