MARKTWÄCHTER MAHNEN OVC UND FRIENDSCOUT24 ERFOLGREICH AB

Pressemitteilung vom
AGB der Betreiber von Kiss No Frog und Secret.de erlaubten Weitergabe von Nutzerdaten
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München/Berlin 21. Dezember 2017 – Der im Oktober veröffentlichte Marktüberblick Online-Dating der Marktwächter der Verbraucherzentrale Bayern hat zahlreiche Datenschutzverstöße aufgedeckt. Zwei Portale – secret.de von  Friendscout24 und „Kiss no frog“ von OVC - wurden nun erfolgreich abgemahnt.


Die Friendscout24 GmbH geriet ins Visier der Verbraucherzentrale Bayern, weil sie sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Recht einräumen ließ, Nutzerdaten an Dritte weiterzugeben. „Eine solche Datenweitergabe ist aber nur dann zulässig, wenn der Nutzer ausdrücklich eingewilligt hat“, sagt Susanne Baumer, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern. Nach der Abmahnung durch die Marktwächter hat Friendscout die AGB von secret.de entsprechend geändert.


DATING-PROFILE VON „KISS NO FROG“ BEI SUCHMASCHINEN SICHTBAR
Das Portal „Kiss no frog“ räumte sich in seinen AGB das Recht ein, Flirtprofile seiner Kunden für Suchmaschinen auffindbar und damit öffentlich einsehbar zu machen. Die Betreiberfirma OVC GmbH wollte die Daten ihrer Nutzer auch an Dritte oder weitere eigene Portale weitergeben dürfen. Gleichzeitig warb das Unternehmen mit dem Slogan „Sicheres Dating – Wir garantieren zu jeder Zeit maximalen Schutz Ihrer persönlichen Daten“. Die OVC GmbH hat die Abmahnung der Marktwächter akzeptiert und ihre Geschäftsbedingungen geändert.


Die Marktwächter der Verbraucherzentrale Bayern beobachten den Markt des Online-Datings genau. In ihrem Marktüberblick haben die Verbraucherschützer zahlreiche Verbraucherfallen beim Online-Dating dokumentiert. Zu finden ist der Marktüberblick unter www.marktwaechter.de/onlinedating.

 

Über den Marktwächter Digitale Welt:

Der Marktwächter Digitale Welt ist ein Frühwarnsystem mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den digitalen Markt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und ein interaktives Onlineportal. Mit dem Marktwächter Digitale Welt können auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie zum Beispiel die Bundesnetzagentur (BNetzA) bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Der Marktwächter Digitale Welt setzt sich aus fünf Schwerpunktverbraucherzentralen zusammen, die jeweils ein Handlungsfeld des digitalen Marktes näher untersuchen: Bayern – Digitale Dienstleistungen, Brandenburg – Digitaler Wareneinkauf, Nordrhein-Westfalen – Nutzergenerierte Inhalte, Rheinland-Pfalz – Digitale Güter und Schleswig-Holstein - Telekommunikationsdienstleistungen. Der Marktwächter Digitale Welt wird finanziell gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). http://www.marktwaechter.de/digitalewelt

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