Kündigungen bleiben kompliziert

Pressemitteilung vom
Viele Beschwerden trotz gesetzlich vorgeschriebenem Kündigungsbutton
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Nach wie vor berichten Verbraucherinnen und Verbraucher von Schwierigkeiten, ihre Verträge zu beenden – und das, obwohl der Kündigungsbutton seit 1. Juli 2022 Gesetz ist. Zahlreiche Unternehmen nutzen verschiedene Methoden, um ihren Kunden den Ausstieg zu erschweren. Die Verbraucherzentrale Bayern kritisiert dieses Verhalten scharf.

Fitnessstudios, Internet- und Telefonverträge oder Abonnements: Das Problem erstreckt sich über verschiedene Branchen hinweg. Überall berichten Kunden von zusätzlichen Hürden. „Dass es Verbrauchern trotz des Kündigungsbuttons immer noch erschwert wird, ihre Verträge einfach zu beenden, ist inakzeptabel“, kritisiert Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Telefonische Bestätigung wird verlangt

So beschweren sich Verbraucher vermehrt darüber, dass nach einer Kündigung über die Website eine telefonische Bestätigung gefordert wird. In andere Fällen nutzen Unternehmen die Option einer sogenannten „Kündigungsvormerkung“. Wird die Kündigung nicht im Nachgang bestätigt, läuft der Vertrag einfach weiter. „Solche Bestätigungen sind nicht notwendig. Die Erklärung der Kündigung alleine reicht aus“, sagt Halm. „Unternehmer nutzen diese Telefonate mit kündigungswilligen Kunden, um neue Verträge abzuschließen.“

Verbraucherzentrale Bayern geht gegen Verstöße vor

Der Online-Kündigungsbutton soll Kündigungen erleichtern. Nach einem Klick muss bereits ein Formular angezeigt werden, in das der Kunde alle notwendigen Informationen eintragen kann. Das Unternehmen ist im Anschluss daran verpflichtet, den Eingang der Kündigung zu bestätigen. „Aktuell gehen wir mit unseren verbandsrechtlichen Möglichkeiten gegen diese Gesetzesverstöße vor. Dieses Verhalten muss beendet werden“, macht Halm deutlich.

In Bezug auf die rechtskonforme Verwendung des Kündigungsbuttons hat die Verbraucherzentrale Bayern bereits gegen Freenet, Google und Ionos erfolgreich geklagt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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