Seit dem Jahr 2022 haben Verbraucherinnen und Verbraucher die rechtliche Möglichkeit, Verträge bei automatischen Vertragsverlängerungen monatlich zu kündigen. Dazu gehören etwa Verträge im Bereich Online-Dating oder Zeitschriftenabos. Zugleich haben Anbieter digitaler Waren wie etwa Smartphones oder Smart TVs die Pflicht, ihren Kunden regelmäßige Software-Updates zur Verfügung zu stellen.
In einer Stichprobe überprüfte die Verbraucherzentrale Bayern 29 Anbieter verschiedener Branchen auf die Einhaltung dieser Rechte. „In den meisten Fällen wurden die neuen Regelungen zwar umgesetzt. Grundlegenden Verbesserungsbedarf sehen wir aber bei der Information der Verbraucher über die neuen verpflichtenden Softwareupdates“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Die Stichprobe machte deutlich, dass häufig nicht klar wird, wie Nutzer von Aktualisierungen erfahren und an die Updates gelangen.
Nach dieser Untersuchung wurden insgesamt vier Anbieter abgemahnt.
Die Stichprobe erfolgt im Rahmen des Bundesprojekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, welches durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert wird.