Freenet darf Online-Kündigung nicht erschweren

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern klagt erfolgreich
Off

Der Anbieter Freenet.de GmbH muss seinen digitalen Kündigungsprozess vereinfachen. Das hat das Landgericht Hamburg (Az.: 312 O 148/23) auf Klage der Verbraucherzentrale Bayern entschieden.

Das Unternehmen hatte auf seiner Startseite einen Link zur Vertragskündigung angeboten. Dieser sogenannte Kündigungsbutton führte jedoch nur zu einem Kontaktformular. Hier mussten Verbraucherinnen und Verbraucher erneut auswählen, dass sie kündigen möchten. Erst nach weiteren Zwischenschritten wurden sie letztendlich zu einer Bestätigungsseite geleitet, auf der sie ihre Kündigung abschicken konnten.

So einfach kündigen wie abschließen

Das Landgericht Hamburg folgte der Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern und entschied, dass diese Gestaltung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. „Mit dem Kündigungsbutton soll es Verbrauchern ermöglicht werden, Verträge so leicht und unkompliziert zu kündigen, wie sie sie schließen können“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Komplizierte Gestaltungen, mit denen Nutzer von einer Kündigung abgehalten werden sollen, sind deshalb nicht rechtmäßig.“

Die Verbraucherzentrale Bayern hatte Klage erhoben, nachdem das Unternehmen nach erfolgter Abmahnung die Gestaltung des Kündigungsbuttons zwar angepasst hatte, jedoch keine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.