Freenet darf Online-Kündigung nicht erschweren

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern klagt erfolgreich
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Der Anbieter Freenet.de GmbH muss seinen digitalen Kündigungsprozess vereinfachen. Das hat das Landgericht Hamburg (Az.: 312 O 148/23) auf Klage der Verbraucherzentrale Bayern entschieden.

Das Unternehmen hatte auf seiner Startseite einen Link zur Vertragskündigung angeboten. Dieser sogenannte Kündigungsbutton führte jedoch nur zu einem Kontaktformular. Hier mussten Verbraucherinnen und Verbraucher erneut auswählen, dass sie kündigen möchten. Erst nach weiteren Zwischenschritten wurden sie letztendlich zu einer Bestätigungsseite geleitet, auf der sie ihre Kündigung abschicken konnten.

So einfach kündigen wie abschließen

Das Landgericht Hamburg folgte der Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern und entschied, dass diese Gestaltung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. „Mit dem Kündigungsbutton soll es Verbrauchern ermöglicht werden, Verträge so leicht und unkompliziert zu kündigen, wie sie sie schließen können“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Komplizierte Gestaltungen, mit denen Nutzer von einer Kündigung abgehalten werden sollen, sind deshalb nicht rechtmäßig.“

Die Verbraucherzentrale Bayern hatte Klage erhoben, nachdem das Unternehmen nach erfolgter Abmahnung die Gestaltung des Kündigungsbuttons zwar angepasst hatte, jedoch keine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Das Urteil ist rechtskräftig.

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