Fitness-Studio-Check: Hilfe bei Vertragsfragen

Pressemitteilung vom
Neues Tool der Verbraucherzentrale bietet kostenlose Unterstützung
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In vielen Fitness-Studios herrscht zu Jahresbeginn Hochbetrieb. Laut einer Umfrage von Statista steht auch im Jahr 2025 der Neujahrsvorsatz „Mehr Sport treiben!“ auf Platz eins. Doch vor Vertragsabschluss gibt es viele Fragen zu klären: Sind alle Klauseln zulässig? Wie ist das mit den Kündigungsfristen? Welche Angebote brauche ich wirklich? Und: Gibt es versteckte Kosten? Das neue Online-Tool www.verbraucherzentrale.de/fitness-studio-check der Verbraucherzentrale hilft dabei, das richtige Studio zu finden.

Mit dem Fitness-Studio-Check kann der persönliche Bedarf ermittelt werden. Wer bereits einen Vertrag hat, der nicht mehr den Wünschen entspricht, erhält Tipps für die Kommunikation mit dem Studiobetreiber. Ein Musterbrief-Generator entwirft das passende Kündigungsschreiben. „Gerade junge Menschen suchen meist schnelle, leicht zugängliche Informationen im Netz. Der neue Fitness-Studio-Check bietet eine unkomplizierte und spielerische Unterstützung bei Fragen zu trockenen Vertragswerken“, sagt Lisa Hirn, Projektleiterin „Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen“ bei der Verbraucherzentrale Bayern. 

Entwicklung gemeinsam mit der Zielgruppe
Das Online-Tool wurde im Rahmen des Projekts „Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen“ entwickelt. Das Besondere ist die aktive Beteiligung der Zielgruppe: junge Menschen. Sie arbeiten ehrenamtlich für die Jugendredaktion des Instagram-Kanals @verbraucherschutz_togo, unterstützen das Projektteam und geben diesem Einblicke in ihre Ansichten und Wünsche zum Thema Verbraucherschutz. So können Angebote und Formate passend gestaltet werden.
Der kostenlose Fitness-Studio-Check ist zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/fitness-studio-check.

Mehr Informationen zum Projekt „Verbraucherschutz in ländlichen Regionen für junge Menschen“ sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/junge-verbraucher

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages aus Mitteln des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULE+).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderhinweis BMUV

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Musterfeststellungsklage gegen Parship

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Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.