Ticketbörsen sorgen seit Jahren für Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Bayern. Oft erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher das gekaufte Ticket nicht oder werden aufgrund personalisierter Tickets am Veranstaltungsort nicht eingelassen. Die anhaltenden Probleme waren für die Verbraucherschützer Anlass, den Ticketzweitmarkt genauer unter die Lupe zu nehmen. „Wir wollten wissen, wie zuverlässig sich Plattformen an die neuen Informationspflichten halten, wenn sie anbieten, dass auf ihnen Tickets weiterverkauft werden“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Neue Informationspflichten werden unzureichend umgesetzt
In der Zeit vom 19. bis zum 26. Oktober 2022 überprüfte die Verbraucherzentrale Bayern in einer Stichprobe 18 verschiedene Anbieter. Die Verbraucherschützer achteten dabei besonders auf wichtige Informationen für Käufer, wie den Originalticketpreis und den Vertragspartner. Die Ergebnisse der Stichprobe sind durchwachsen. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden häufig nur unzureichend umgesetzt. Die Verbraucherzentrale Bayern beanstandet, dass die vorgeschriebenen Informationen teilweise gar nicht oder nur versteckt genannt werden. Werden etwa Angaben zum Kaufpreis gemacht, sind es zum Teil pauschale Aussagen, die keinen Rückschluss auf den tatsächlichen Originalpreis zulassen oder dieser wird erst nach der Ticketauswahl angezeigt, sodass Käufer nicht vergleichen können. Zudem unterscheiden sich Darstellungen und Platzierungen der Informationen auf den Plattformen stark voneinander. „Das Ziel, mit den neuen Informationspflichten für mehr Klarheit bei Verbrauchern zu sorgen, wird in nur wenigen Fällen erreicht“, kritisiert Tatjana Halm.
Ein weiteres Problem: Selbst für aufmerksame Verbraucher ist nicht immer erkennbar, dass sie sich auf einer Zweitmarkt-Plattform befinden. Das kann problematisch werden, wenn der tatsächliche Vertragspartner bei Schwierigkeiten nicht greifbar ist – etwa wenn das Ticket nicht ankommt oder aufgrund einer Personalisierung der Eintrittskarte der Einlass nicht gewährt wird.
Besonders ärgerlich ist, dass sich auch Viagogo, eine der meistgenutzten Ticketzweitbörsen, aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern nicht an die neuen Regelungen hält. Ein Großteil der Verbraucher profitiert deshalb nicht von den neuen Informationspflichten.
Regelungen müssen konsequent umgesetzt werden
Die Verbraucherzentrale Bayern fordert: Um die Transparenz im Ticketzweitmarkt zu erhöhen, müssen die bestehenden Regelungen konsequent umgesetzt werden.
Der ausführliche Bericht über die Stichprobe ist hier zu finden.