Fehlende Transparenz im Ticketzweitmarkt

Pressemitteilung vom
Auch Platzhirsch Viagogo fällt bei Stichprobe negativ auf
Off

Ticketbörsen sorgen seit Jahren für Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Bayern. Oft erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher das gekaufte Ticket nicht oder werden aufgrund personalisierter Tickets am Veranstaltungsort nicht eingelassen. Die anhaltenden Probleme waren für die Verbraucherschützer Anlass, den Ticketzweitmarkt genauer unter die Lupe zu nehmen. „Wir wollten wissen, wie zuverlässig sich Plattformen an die neuen Informationspflichten halten, wenn sie anbieten, dass auf ihnen Tickets weiterverkauft werden“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Neue Informationspflichten werden unzureichend umgesetzt

In der Zeit vom 19. bis zum 26. Oktober 2022 überprüfte die Verbraucherzentrale Bayern in einer Stichprobe 18 verschiedene Anbieter. Die Verbraucherschützer achteten dabei besonders auf wichtige Informationen für Käufer, wie den Originalticketpreis und den Vertragspartner. Die Ergebnisse der Stichprobe sind durchwachsen. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden häufig nur unzureichend umgesetzt. Die Verbraucherzentrale Bayern beanstandet, dass die vorgeschriebenen Informationen teilweise gar nicht oder nur versteckt genannt werden. Werden etwa Angaben zum Kaufpreis gemacht, sind es zum Teil pauschale Aussagen, die keinen Rückschluss auf den tatsächlichen Originalpreis zulassen oder dieser wird erst nach der Ticketauswahl angezeigt, sodass Käufer nicht vergleichen können. Zudem unterscheiden sich Darstellungen und Platzierungen der Informationen auf den Plattformen stark voneinander. „Das Ziel, mit den neuen Informationspflichten für mehr Klarheit bei Verbrauchern zu sorgen, wird in nur wenigen Fällen erreicht“, kritisiert Tatjana Halm.

Ein weiteres Problem: Selbst für aufmerksame Verbraucher ist nicht immer erkennbar, dass sie sich auf einer Zweitmarkt-Plattform befinden. Das kann problematisch werden, wenn der tatsächliche Vertragspartner bei Schwierigkeiten nicht greifbar ist – etwa wenn das Ticket nicht ankommt oder aufgrund einer Personalisierung der Eintrittskarte der Einlass nicht gewährt wird.

Besonders ärgerlich ist, dass sich auch Viagogo, eine der meistgenutzten Ticketzweitbörsen, aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern nicht an die neuen Regelungen hält. Ein Großteil der Verbraucher profitiert deshalb nicht von den neuen Informationspflichten.

Regelungen müssen konsequent umgesetzt werden

Die Verbraucherzentrale Bayern fordert: Um die Transparenz im Ticketzweitmarkt zu erhöhen, müssen die bestehenden Regelungen konsequent umgesetzt werden.

Der ausführliche Bericht über die Stichprobe ist hier zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!