„Dein Mindset füllt meinen Geldbeutel“

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Anbietern von Coaching-Programmen
Off

Persönlichkeitsentfaltung, Gewinner-Mindset oder Work-Life-Balance: In den sozialen Medien bieten zahlreiche Coaches Unterstützung an, wenn Menschen nach Veränderung suchen. Unseriöse Angebote versprechen dabei den schnellen privaten oder beruflichen Erfolg. Tatsächlich werden Verbraucherinnen und Verbraucher aber oft mit leeren Phrasen, vorab aufgezeichneten Inhalten oder teuren Coaching-Paketen abgespeist.

Anbieter locken in teure Coaching-Programme

So stieß etwa eine Verbraucherin bei der Suche nach Hilfe bei ihren Partnerschafts-Problemen auf ein kostenfreies, mehrtägiges Coaching-Seminar zum Thema „erfolgreiche (Liebes-)Beziehung“. Nach der Anmeldung fand ein digitales Erstgespräch in angenehmer Atmosphäre statt. Dabei versicherte die Kontaktperson der Frau eindringlich, dass das Angebot bestens zu ihr passe. Von einem kostenlosen Seminar war aber plötzlich keine Rede mehr, vielmehr riet man zur Buchung eines Acht-Wochen-Programms. Kostenpunkt: 4.997 Euro.

Im weiteren Gesprächsverlauf fühlte sich die Betroffene zunehmend unter Druck gesetzt, auf das kostspielige Angebot einzugehen. „Bei unseriösen Coaching-Programmen verläuft die Kontaktaufnahme oft wie in diesem Fall“, sagt Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Coaches und deren Mitarbeiter locken mit übertriebenen Versprechungen, setzen Interessierte dann in persönlichen Gesprächen massiv unter Druck und drängen dazu, ohne Bedenkzeit einen teuren Coaching-Vertrag zu unterschreiben.“ Mittlere vierstellige Beträge für die angepriesenen Programme sind dabei keine Seltenheit.

Coaches drängen auf schnellen Vertragsabschluss

„Die Anbieter machen in den Video-Calls große Versprechungen. Die Vertragsunterlagen sind jedoch oft nichtssagend“, kritisiert Zeller. Das Ergebnis enttäuscht daher: Betroffene erhalten meist nur aufgezeichnete Videos statt der erhofften individuellen Beratung. Und bei den begleitenden Live-Calls oder Chat-Kanälen können aufgrund der großen Anzahl der Teilnehmenden gar nicht alle Personen individuell gehört und betreut werden.

Widerrufsrecht wird umgangen

Hinzu kommt: Grundsätzlich gilt für Verträge, die telefonisch oder im Internet abgeschlossen werden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das versuchen die unseriösen Anbieter aber gezielt auszuhebeln. „Oft erhalten die Interessierten umgehend – meist allgemein gehaltene – Inhalte, um damit das Erlöschen des Widerrufsrechts zu begründen. Oder die Kontaktpersonen entlocken den Betroffenen die Erklärung, dass diese als Unternehmer tätig seien, etwa weil sie durch das Coaching selbstständig werden könnten“, sagt die Juristin und warnt: „In diesen Fällen heißt es: Finger weg! Denn Unternehmer werden  rechtlich nicht wie Verbraucher geschützt, etwa durch das Widerrufsrecht.“

Angebote gut prüfen und im Notfall Hilfe holen

Bei der Suche nach einem passenden Coaching sollten Verbraucher besonders wachsam und kritisch sein. Es gilt Angebote im Vorfeld gut zu prüfen und sich mit Freunden oder Familie auszutauschen. Wer noch immer am Vertrag zweifelt, kann sich rechtlichen Rat bei seiner Verbraucherzentrale holen. Julia Zeller macht deutlich: „Kein Coach hat als Universalgenie Lösungen für alle Probleme. Coaching kann kein Ersatz für eine Gesprächs- oder psychotherapeutische Therapie sein.“

Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an seine örtliche Verbraucherzentrale wenden. Unter www.verbraucherzentrale.de können Verbraucher online einen Termin vereinbaren.

Das Informationsangebot der Verbraucherzentralen wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

BMUV-Logo

Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.