Datenleck bei Halara?

Pressemitteilung vom
Mit dem kostenlosen Online-Tool der Verbraucherzentrale Bayern können Betroffene ihre Rechte geltend machen
Off

Immer wieder gelangen große Datensätze in die Hände von Hackern. Aktuell soll der Online-Bekleidungsshop Halara von einem Datenleck betroffen sein. Die Daten von knapp 950.000 Nutzerinnen und Nutzern sollen öffentlich einsehbar sein. Für Betroffene kann ein solches Datenleck weitreichende Konsequenzen haben. Gelangen die Daten etwa ins Darknet, können Betrüger Passwörter abgreifen und sich Zugang zu Online-Accounts verschaffen. Werden persönliche Informationen wie Name, Adresse, Geburtsdatum oder Kreditkartendaten gestohlen, besteht die akute Gefahr von Identitätsdiebstahl. Kriminelle könnten diese Informationen verwenden, um unter dem Namen des Betroffenen Konten zu eröffnen, Verträge abzuschließen oder andere betrügerische Aktivitäten durchzuführen. Auch mit vermehrten Phishing- und Spam-Nachrichten per E-Mail, Telefon oder SMS müssen Verbraucher rechnen.

Neues Tool informiert über Rechte

Mit Hilfe eines neuen Online-Angebots der Verbraucherzentrale Bayern können Betroffene ab sofort ihre Rechte geltend machen. „Wurden Daten von Unbefugten gestohlen, stehen Verbrauchern Rechte aus der Datenschutzgrundverordnung zu“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Auch ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Unternehmen, bei dem die Daten abgegriffen wurden, ist im Einzelfall möglich.“ Mit Hilfe des Tools erfahren Betroffene, welche Rechte sie haben. Außerdem können sie individuelle Anschreiben erstellen, um diese Rechte einzufordern.

Wichtig: Sofort aktiv werden

Sind die eigenen Daten von einem Datenleck betroffen, sollten Passwörter sofort geändert werden. Erbeuten Hacker sensible Zahlungsdaten, wie etwa die Kreditkartennummer, sollten diese gesperrt werden. Zusätzlich sollten Verbraucher ihr Konto auf unberechtigte Abbuchungen prüfen und umgehend ihre Bank über diese informieren.

Das Datenleck-Tool ist unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/datenleck zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.