Beschwerden über Fakeshops fast versechsfacht

Pressemitteilung vom
Zum Weltverbrauchertag am 15. März warnen die Verbraucherzentralen vor Risiken beim Online-Shopping
Off

 

Die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops bei den Verbraucherzentralen hat sich im Vergleich zu 2020 im Jahr 2023 fast versechsfacht – mit über 6.900 Meldungen. Gleichzeitig hat der Fakeshop-Finder mittlerweile 56.500 Fakeshops identifiziert. Zusätzlich stellen komplizierte Vertragskonstruktionen bei „buy now, pay later“ Verbraucherinnen und Verbraucher vor neue Herausforderungen. Eine bundesweite Kampagne zum Weltverbrauchertag unter dem Motto „Pass auf Deine Mäuse auf“ rückt das Thema Online-Shopping in den Fokus.

Beschwerden zum Online-Shopping

Bundesweit registrieren die Verbraucherzentralen immer mehr Beschwerden zum Online-Shopping. Darunter fielen im Jahr 2023 über 6.900 Verbrauchermeldungen, die sich direkt auf das Thema „Fakeshops“ bezogen. „In den letzten Jahren ist die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops kontinuierlich gestiegen und hat sich seit dem Jahr 2020 annähernd versechsfacht“, so Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

 

Fakeshop-Finder – ein wirkungsvolles Tool

Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen hat sich als wirkungsvolles und alltagstaugliches Tool erwiesen, das Online-Shopping sicherer macht. Auf www.fakeshop-finder.de können Verbraucher Shop-Adressen eingeben und eine Einschätzung erhalten, ob es sich um seriöse Anbieter handelt. Durchschnittlich werden im Monat etwa 200.000 Mal Internetadressen eingegeben. Insgesamt wurden so bisher 1,48 Millionen Websites überprüft und 56.500 Fakeshops identifiziert.

Pay later – das Gegenteil von bequem

Immer öfter bieten insbesondere Online-Shops die Möglichkeit an, die Zahlung des gekauften Artikels zu verzögern. Obwohl Werbeversprechen genau diesen Eindruck vermitteln, handelt es sich tatsächlich meist um einen gewöhnlichen Bankkredit bei einem Drittanbieter. „Das verkompliziert den Kauf erheblich, da die Verbraucher nun auch diese Vertragsunterlagen genau prüfen müssen. Darüber hinaus erhöht die Zahlungsmethode das Verschuldungsrisiko“, so Halm.

Informationsangebote der Verbraucherzentralen

Am Weltverbrauchertag am 15. März 2024 bieten die Verbraucherzentralen kostenlose Webinare zu den Themen „Onlineshopping“ und „Buy now, pay later“ an. Alle Informationen und die Zugangsdaten zu den Vorträgen sind auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bayern unter diesem Link zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.