Achtung: SD-Programme werden jetzt abgeschaltet

Pressemitteilung vom
So gelingt der Umstieg auf Fernsehen in HD-Qualität
Off

Am 7. Januar 2025 werden Fernsehprogramme eingestellt, die per Satellit in der sogenannten SD-Qualität verbreitet werden. Davon betroffen sind das Erste sowie dritte Fernsehprogramme der Landesrundfunkanstalten, wie etwa der BR, der SWR oder der NDR. Die Änderung betrifft teilweise auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihr Fernsehsignal über das Kabelnetz empfangen. Hier wird die Verbreitung in SD-Qualität ebenfalls zum 7. Januar eingestellt.

Verbraucher, die ihre TV-Geräte nach 2015 gekauft haben, können die Programme in der besseren HD-Qualität empfangen. Hier reicht es aus, wenn sie einen Sendersuchlauf durchführen und ihre Programmliste wie gewünscht sortieren. Mit High Definition (HD) ist die Bildqualität deutlich schärfer und detaillierter. Gerade bei größeren Bildschirmen wird der Qualitätsunterschied besonders sichtbar. „Verbraucher, die keinen HD-fähigen Fernseher haben, sollten aktiv werden. Sie können die abgeschalteten Sender sonst nicht mehr empfangen“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Wer sich bei der Gelegenheit ein neues Gerät kaufen möchte, sollte überlegen, welche Funktionen er wirklich braucht. So kann man Kosten für unnötige Extras vermeiden.“

Anleitungen für den Sendersuchlauf, um HD-Fernsehprogramme einzustellen, sowie weitere Informationen finden Verbraucher unter www.ard-digital.de/empfang/fernsehen-per-satellit. Tipps zum Fernsehkauf gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.