Ärger im Fitnessstudio?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden von Betroffenen

Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden von Betroffenen

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Fitnessstudios sind beliebt, doch nicht immer läuft alles reibungslos: Können Nutzer wegen eines Umzugs kündigen? Dürfen eigene Getränke mit ins Studio gebracht werden? Muss eine plötzliche Preiserhöhung einfach hingenommen werden? "Immer wieder kommt es vor, dass Fitnessstudios die Nutzung des Angebots in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihren Gunsten und zum Nachteil der Kunden regeln", sagt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. "Einige dieser Regelungen sind eindeutig nicht erlaubt." Die Verbraucherschützer haben es sich deshalb zum Ziel gesetzt, Probleme mit Fitnessstudios genauer unter die Lupe zu nehmen und gegen unlauteres Verhalten vorzugehen. In einer bundesweiten Online-Umfrage erfassen sie ab sofort Beschwerden von Betroffenen. Verärgerte Kunden können ihre Erfahrungen bis 15. Oktober unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/fitnessstudio schildern.

Wer aktuell in einem Fitnessstudio trainiert, sollte wissen, dass eigene Getränke zum Sport mitgenommen werden dürfen. Auch dann, wenn der Studiobetreiber etwas anderes behauptet. "Nur aus Sicherheitsgründen könnte das Mitbringen von Glasflaschen untersagt oder die Nutzung eingeschränkt werden", sagt die Juristin. Die Kündigung des Vertrags vor Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit kann ebenfalls nicht pauschal abgelehnt werden. "Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, ist es möglich, dass der Nutzer den Vertrag auch vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Dazu gehören beispielsweise eine schwere Erkrankung oder eine Schwangerschaft", so Tatjana Halm. Zusätzliche Informationen zu diesem Thema sind auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bayern zu finden. Bei Fragen helfen die örtlichen Beratungsstellen weiter.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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