Pauschale Entschädigungen bei Bank-Problemen nötig

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern fordert gesetzliche Konsequenzen nach IT-Chaos bei Postbank und DSL Bank
Off

Nach den teils katastrophalen IT-Problemen bei Postbank und DSL Bank fordert die Verbraucherzentrale Bayern Konsequenzen durch die Politik. „Um die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken, brauchen wir dringend einen gesetzlich pauschalierten Entschädigungsanspruch bei solch eklatanten Störungen der Bankdienstleistungen“, fordert Marion Zinkeler, geschäftsführende Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern. „Es kann nicht sein, dass Finanzdienstleister durch selbstverschuldete, massive Störungen keine nennenswerten Konsequenzen zu befürchten haben.“

Pauschale Ausgleichszahlung wäre einfach umsetzbar

Die Entschädigungspauschalen müssten laut der Verbraucherzentrale Bayern für Kunden einfach durchsetzbar und so hoch sein, dass längere IT-Störungen bei Banken gar nicht erst entstehen. „Einen gesetzlich pauschalierten Entschädigungsanspruch gibt es bereits bei der europäischen Fluggastrechteverordnung. Das wäre auch bei Bankdienstleistungen umsetzbar“, sagt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

„Ein solcher Anspruch hätte zwei Effekte: Kunden könnten einfacher und schneller entschädigt werden; gleichzeitig hätte der Anspruch eine disziplinierende Wirkung auf das Verhalten der Banken“, so Straub. Ein niedrigschwelliger Zugang für Verbraucher wäre mittels standardisiertem Anmeldeverfahren, beispielsweise über ein Online-Portal, organisierbar. Dies würde auch die Motivation zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen deutlich erhöhen.

Das Forderungspapier ist hier zu finden.

Hintergrund

Gesperrte Konten, nicht ausgeführte Überweisungen und unbearbeitete Betrugsfälle: Tausende Kunden berichten seit Januar 2023 von teils katastrophalen Problemen bei Postbank und DSL Bank. Auslöser war die IT-Migration zum Mutterkonzern Deutsche Bank AG. Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden setzte die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Sonderbeauftragten ein.

Auch wenn die Deutsche Bank AG die massiven Störungen selbst zu verantworten hat, drohen dem Finanzinstitut keine nennenswerten Konsequenzen, solange Betroffene ihre Ansprüche nicht auch gerichtlich durchsetzen. Dabei helfen bereits jetzt die individualisierbaren Musterbriefe der Verbraucherzentrale Bayern, erreichbar unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/postbank-tool.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.