Das Wichtigste in Kürze:
- Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale belaufen sich die Ansprüche auf Zinsnachzahlung auf durchschnittlich 4.600 Euro pro Vertrag.
- Prämiensparer können sich seit Anfang März kostenfrei der Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München anschließen.
Mehr als 2.000 Sparer haben sich seit der Eröffnung des Klageregisters eingetragen. Mit dieser Zahl ist die Fortführung des Verfahrens gesichert. Denn es müssen sich zwei Monate nach Eröffnung des Klageregisters mindestens 50 Personen angemeldet haben. „Verbraucher können sich kostenlos registrieren und so von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren“, sagt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern. „Gleichzeitig schützen sich Betroffene vor der Verjährung von Ansprüchen.“
Zeitpunkt der Verhandlung steht noch nicht fest
Klage eingereicht hat der Verbraucherzentrale Bundesverband in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern. Seit 4. März ist das Klageregister für die Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Auf www.bundesjustizamt.de ist das Online-Anmeldeformular freigeschaltet. „Für Sparer besteht noch ausreichend Gelegenheit, ihre Ansprüche dort anzumelden. Noch steht der Zeitpunkt der Verhandlung nicht fest“, so Straub. Trotzdem rät er, nicht zu lange damit zu warten, um Zeitnot zu vermeiden.
Gericht klärt Rechtmäßigkeit der Kündigungen
In dem Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht klärt sich, ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war. Außerdem soll das Gericht klarstellen, ob die Stadtsparkasse München ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss. „Die Kündigungen erfolgten aus unserer Sicht widerrechtlich. Wir gehen zudem davon aus, dass die Stadtsparkasse München ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat“, so Sascha Straub. Laut der Verbraucherzentrale Bayern belaufen sich die Nachzahlungsansprüche auf durchschnittlich rund 4.600 Euro.
"Prämiensparen Flexibel"-Sparverträge sind betroffen
Beteiligen können sich alle Kunden, die bei der Stadtsparkasse München einen Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben. Der Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich des Wortlauts der Zinsanpassungsklausel und der Prämienstaffel erfüllen. Um selbst zu bestimmen, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check nutzen. „Circa 4.000 Verbraucher haben diesen Online-Check bereits für sich durchgeführt. Der Zeitaufwand dafür beträgt nur wenige Minuten“, sagt Sascha Straub.
Wenn sich betroffene Verbraucher für die Klage registrieren, können sie von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren. Außerdem schützen sie sich vor der Verjährung von Ansprüchen.
Klage-Check
Um selbst zu ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check nutzen.
Dieses Online-Tool und alle weiteren Informationen zur Klage sind zu finden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm oder www.musterfeststellungsklagen.de/sskm
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