Heizungstausch: Förderung auch nach Neuwahlen gültig

Pressemitteilung vom
Möglicher Regierungswechsel ohne Einfluss auf bereits zugesagte Mittel
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Jüngste Wahlkampf-Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben für Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gesorgt: Was passiert mit bereits zugesagten Fördermitteln für den Heizungstausch, wenn sich die Regierung ändert? Können noch Anträge gestellt werden? „Eigentümer können beruhigt sein“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Ein Regierungswechsel hätte keinen Einfluss auf bereits zugesagte Förderungen. Die dafür benötigten Bundesmittel sind bereits reserviert.“

Gelder können drei Jahre lang abgerufen werden

Wer sicher sein möchte, dass der eigene Heizungstausch gefördert wird, sollte dennoch möglichst bald einen Antrag einreichen. „Nach der Genehmigung haben Antragssteller drei Jahre Zeit, die bewilligte Förderung abzurufen – oder darauf zu verzichten. Es besteht keinerlei Verpflichtung zum Abrufen der Mittel; man kann auch im Nachgang einfach auf die Förderung verzichten“, so Goldbrunner. 

Bei Fragen zum Heizungstausch hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo der Energieberatung der Verbraucherzentrale und des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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