Gespeicherte Daten erfragen, ändern oder löschen lassen: Briefvorlagen
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Im Internet lohnt es sich zu überlegen, was man über sich preisgibt und wem man eine Verwendung erlaubt. Mit unseren Schreiben können Sie nachforschen, was Unternehmen über Sie gespeichert haben, und verlangen, dass Daten geändert oder gelöscht werden.
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Sie haben ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Auf Verlangen müssen Unternehmen Sie in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache über die Datenverarbeitung informieren. Hierzu gehört beispielsweise die Speicherdauer, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, welche Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, Informationen über die Herkunft der Daten und mögliche Empfänger der Daten.
Das Auskunftsrecht ist von großer Bedeutung. Denn erst wenn Sie wissen, was ein Unternehmen über Sie gespeichert hat, können Sie Schritte dagegen einleiten. Dazu zählen zum Beispiel: das Recht auf Löschung oder Berichtigung Ihrer Daten und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung der Daten).
Mit unseren Musterbriefen können Sie bei Unternehmen nachfragen, was über Sie gespeichert wird. Sie können auch verlangen, dass Daten geändert oder gelöscht werden.
Achtung: Als Identifikationsnachweis können Sie einigen der Schreiben eine Kopie Ihres Ausweises beilegen. Achten Sie darauf, alle nicht relevanten Informationen zu schwärzen. Die Sichtbarkeit von Name, Anschrift und Geburtsdatum reichen zur Identifikation aus!
Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation genau passt:
Auskunft und Kopie personenbezogener Daten
Dieser Musterbrief ist für den Fall gedacht, dass Sie von einem Unternehmen wissen wollen, ob und welche Daten das jeweilige Unternehmen von Ihnen gespeichert hat (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde). Sie erhalten diese in Form einer Kopie vom Unternehmen zur Verfügung gestellt. Die Auskunft muss grundsätzlich kostenlos erteilt werden. Auch die erste Kopie der Daten muss das Unternehmen kostenlos bereitstellen. Sobald Sie wissen, welche Daten das Unternehmen von Ihnen gespeichert hat, können Sie weitere der hier beschriebenen Schritte unternehmen.
Dieser Musterbrief ist für den Fall gedacht, dass Sie unrichtig bei einem Unternehmen gespeicherte Daten korrigieren lassen wollen. Das Unternehmen muss spätestens innerhalb eines Monats darauf reagieren.
Dieser Musterbrief ist für den Fall gedacht, dass Sie der an sich rechtmäßigen Nutzung Ihrer Daten bei einem Unternehmen widersprechen möchten, die das Unternehmen aufgrund eines berechtigten Interesses verarbeitet. In diesem Fall können Sie auch die Löschung der Daten verlangen. Ob das Unternehmen die Daten möglicherweise trotzdem weiterverarbeiten darf, hängt vom Einzelfall ab (z.B. wenn die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient).
Widerruf der Einwilligung und Forderung nach Löschung von Daten
Dieser Musterbrief ist für den Fall gedacht, dass Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten zu Ihrer Person bei einem Unternehmen widerrufen möchten. Zusätzlich können Sie mit diesem Musterbrief die Löschung der bei dem Unternehmen gespeicherten Daten verlangen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Daten unrechtmäßig verarbeitet werden oder für den ursprünglichen Zweck, für den die Daten erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Aber Vorsicht: In der Praxis werden die Daten häufig nur gesperrt statt gelöscht, weil Unternehmen Aufbewahrungspflichten unterliegen.
Widerspruch gegen Datenverarbeitung für Direktmarketing und Sperrung personenbezogener Daten gegenüber Werbetreibenden
Dieser Musterbrief ist für den Fall gedacht, dass Sie die bei einem Unternehmen, das Ihnen Werbesendungen zugesandt hat, gespeicherten Daten für die weitere Verwendung sperren lassen wollen (Einschränkung der Verarbeitung). Dies ist z.B. gegenüber Werbetreibenden sinnvoller als eine Löschung, weil die Daten dann nicht einfach neu erhoben werden können, etwa über Adresshändler.
Dieser Musterbrief ist für den Fall gedacht, dass Sie bei einem Unternehmen gespeicherte Daten löschen lassen wollen. Dazu sind Unternehmen beispielsweise verpflichtet, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden oder für den ursprünglichen Zweck, für den die Daten erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Außerdem stärkt die DSGVO den Schutz von Kindern. Diese können die mit der Datenverarbeitung verbundenen Gefahren meist gar nicht abschätzen. Sie können deshalb auch noch später als Jugendliche oder sogar als Erwachsene die Löschung der Daten, die im Kindesalter erhoben wurden, verlangen. Achtung: In einigen Fällen, z.B. gegenüber Werbetreibenden, kann es sinnvoller sein, die Daten nicht löschen, sondern sperren zu lassen (siehe "Widerspruch gegen Datenverarbeitung für Direktmarketing und Sperrung personenbezogener Daten gegenüber Werbetreibenden").
Löschen personenbezogener Daten auf Internetseiten
Dieser Musterbrief ist für den Fall gedacht, dass Sie personenbezogene Daten von einer Webseite löschen lassen möchten. Unternehmen müssen die Daten nicht nur auf ihrer eigenen Internetseite löschen, sondern zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Im Rahmen des Möglichen müssen sie Dritte, die die personenbezogenen Daten ebenfalls verarbeiten, darüber informieren, dass ein Verbraucher die Löschung der Daten verlangt hat.
Was unter "Löschen personenbezogener Daten auf Internetseiten" für Daten auf Internetseiten gilt, gilt auch für Links in Suchmaschinen. Google und Co. können schon in den Suchergebnissen Informationen über Sie anzeigen (wenn etwa Ausschnitte der Internetseite angezeigt werden). Hiermit schreiben Sie den Betreiber einer Suchmaschine an und fordern die Löschung Ihrer Daten.
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"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
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Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.