Zinsnachberechnung von Prämiensparverträgen (Online-Beratung)

Zinsnachberechnung von Prämiensparverträgen

Sie haben oder hatten einen Prämiensparvertrag bei einer Sparkasse und haben Zweifel, dass alle Zinsen gutgeschrieben worden sind, die Ihnen rechtlich zustehen? Wir überprüfen, ob die Zinsanpassungsklausel wirksam ist, und wir stellen Vergleichsberechnungen an. Damit können Sie dann über Zinsnachzahlungen mit Ihrer Sparkasse verhandeln. 

Das Angebot bieten wir ausschließlich als Online-Beratung an.

Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

•    Alle Vertragsunterlagen zu Ihrem Sparvertrag
•    Gegebenenfalls Vertragsanpassungen
•    Alle Seiten der Sparbücher bzw. die Kontoauszüge

Diese Unterlagen scannen Sie bitte im PDF-Format ein und laden diese in unserem geschützten Online-Bereich hoch.
 

Bitte teilen Sie uns in Ihrer Online-Anfrage Folgendes mit:

•    Name des Kreditinstitutes
•    Vertragsnummer
•    Vertragsbeginn
•    Läuft der Vertag noch?
•    Bzw. wann wurde er gekündigt?

Hier geht es zu unserer Online-Beratung.
 

-  Unsere Berechnungen sollen Ihnen konkrete Anhaltspunkte für die Bestimmung eines angemessenen Nachforderungsbetrages geben.

-  Weil die Rechtslage noch ungeklärt ist, sind die Berechnungen das Ergebnis einer Abwägung unterschiedlicher juristischer Sichtweisen und als solche nur für außergerichtliche Verhandlungen vorgesehen. Die Zinsnachberechnungen ersetzen kein gerichtliches Gutachten.

- Die rechtliche Überprüfung der Kündigung des Prämiensparvertrages durch die Sparkasse ist nicht Teil dieses Angebotes. Dafür können Sie hier eine Online-Beratung buchen.

Preise
Kosten:

90 Euro pro Vertrag

Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an: