Versicherungsverträge, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, enthalten oft eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung und können auch heute noch rückabgewickelt werden. Durch einen Widerspruch können dann Versicherungsnehmer gezahlte Beiträge zurückverlangen, auch wenn schon gekündigt worden ist.
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