Wir prüfen im Rahmen einer Rechtsberatung die Widerrufsbelehrungen und klären im Einzelfall, welche Chancen für eine Rechtsdurchsetzung bestehen.
Aufgrund der geänderten Gesetzeslage gelten unterschiedliche Fristen für den Widerruf!
Aufgrund der geänderten Gesetzeslage gelten unterschiedliche Fristen für den Widerruf!
- Verträge mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, die ab dem 2. November 2002 bis einschließlich 10. Juni 2010 geschlossen wurden, können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden.
- Für Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie am 21. März 2016 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin ein "ewiges" Widerrufsrecht.
- Bei Verträgen, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht – wenn belehrt wurde (auch bei falscher Belehrung) – auf maximal ein Jahr und 14 Tage begrenzt. Ohne Belehrung gilt diese Begrenzung nicht.
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Mo - Fr 9.00 - 12.30 Uhr, Mo und Do 14.00 - 16.00 Uhr
Bitte prüfen Sie vor einer Terminvereinbarung, wann Ihr Vertrag geschlossen wurde.
Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an: