AGB-Check Google

Stand:
Google hat zum 31.07.2023 seine Nutzungsbedingungen geändert. Inaktive Konten können ab Dezember 2023 durch das Unternehmen gelöscht werden. Wir haben uns die Änderungen für euch im Detail angeschaut.
Laptop mit Google Startbildschirm

Das Wichtigste in Kürze

  • Google erhebt bei jeder Nutzung eures Google-Kontos zahlreiche personenbezogene Daten und speichert diese.
  • Ab Dezember 2023 löscht Google euer Konto sowie alle hinterlegten Daten, wenn ihr seit mindestens zwei Jahren nicht mehr in eurem Google-Konto aktiv wart.
  • Sorgt deshalb aktiv vor: falls euch etwas zustoßen sollte, kann es sinnvoll sein, die Daten bereits vor Ablauf dieses neuen Inaktivitäts-Zeitraums löschen zu lassen oder aber Daten rechtzeitig vor ihrer Löschung zu sichern.
On

Google hat seine Nutzungsbedingungen mit Wirkung zum 31.07.2023 geändert. Die Änderungen werden von Google selbst so zusammengefasst:

  • Google arbeitet ständig daran, Sie und Ihre privaten Informationen zu schützen. Wir bemühen uns, mithilfe unserer integrierten Sicherheitsmaßnahmen den unbefugten Zugriff auf Ihr Google-Konto zu verhindern.
  • Ein wesentlicher Bestandteil dieser Maßnahmen ist der strikte Umgang mit dem Datenschutz in allen unseren Produkten.
  • Hierbei wird unter anderem die Speicherdauer Ihrer persönlichen Dateien und jeglicher zugehöriger Daten minimiert. Wir möchten Ihre privaten Informationen schützen und den Zugriff auf Ihr Konto durch Unbefugte bestmöglich verhindern, und zwar auch dann, wenn Sie unsere Dienste nicht mehr nutzen.

Die Änderungen im Detail

So sehen die Änderungen bei Google im Detail aus:

Auszug aus den geänderten AGB von Google

Wichtig zu wissen ist:

Grundsätzlich verbleiben übermittelte und gespeicherte Daten auch bei Inaktivität - zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder gar Tod - beim jeweiligen Anbieter und werden nicht automatisch gelöscht. Digitaler Nachlass und digitale Vorsorge sind daher Themen, mit denen ihr euch am besten bereits jetzt auseinandersetzen solltet.

Die neue Regelung von Google führt nun ab Dezember 2023 zu einer automatischen Löschung eurer Daten. Umso wichtiger ist es, dass ihr euch mit eurer Datenverwaltung und in dem Zusammenhang auch gleich mit eurem digitalen Nachlass auseinandersetzt. Denn sonst können wichtige Dokumente wie Urkunden oder wertvolle Erinnerungen wie Fotos für immer verloren gehen. Und eben auch im Todesfall kann es eine ganze Weile dauern, bis alles geregelt ist, sodass zwei Jahre schnell vergehen.

Andererseits wollt ihr vielleicht, dass eure Daten nach eurem Tod möglichst schnell gelöscht werden und nicht noch jahrelang bevorratet werden. Das durchzusetzen kann für eure Angehörigen ein zähes Unterfangen werden, wenn ihr nicht vorsorgt.

Wie könnt ihr euren digitalen Nachlass am besten verwalten?

Unabhängig davon, dass die Daten eures Google-Kontos nach zwei Jahren Inaktivität gelöscht werden, ist es sinnvoll, wenn ihr eure Daten im Blick behaltet. Dabei solltet ihr euch auch Gedanken darüber machen, wie ihr euren digitalen Nachlass verwalten möchtet.

Wir haben ein paar Tipps für euch:

  • Macht euch einen Überblick über all eure Accounts. Je eher ihr damit anfangt, umso geringer wird der Aufwand. Ein guter Anhaltspunkt ist hier der E-Mail-Account.
  • Betraut eine Person eures Vertrauens mit allen Aufgaben rund um eure digitale Vorsorge.
  • Erstellt eine Liste mit all euren Benutzerkonten und Passwörtern, hinterlegt sie an einem sicheren Ort oder nutzt einen Passwort-Manager. Haltet die Liste stets aktuell.
  • Teilt eurer Vertrauensperson mit, wo sie die Liste nach eurem Ableben finden kann.
  • Es muss eine Vollmacht für die ausgewählte Person ausgestellt werden, die "über den Tod hinaus" gelten muss.
  • Überlegt euch, was mit euren Konten und den Daten dort passieren soll, ob es beispielsweise in einen Gedenkstatus gesetzt oder gelöscht werden soll, und haltet das schriftlich fest.

Was könnt ihr noch tun?

Einige Dienstleister wie beispielsweise Facebook bieten eine Nachlassverwaltung an. In euren Einstellungen könnt ihr festhalten, was mit euren Daten passieren soll. Ihr könnt zum Beispiel eine andere Person bestimmen, die auf euer Online-Konto zugreifen darf.

Google bietet diese Möglichkeit ebenfalls an. Auch hier könnt ihr eine Vertrauensperson angeben. Es ist sinnvoll, diese Funktion zu nutzen, obwohl Google nun Konten nach Inaktivität selbst löscht. Denn die Nutzung dieses Managing-Tools ermöglicht es euch, umfassender und selbstbestimmter den Verbleib eurer Daten zu regeln.

„Manipulation im Netz – Verbraucherschutz gemeinsam voranbringen“

Anmeldung zur Präsenzveranstaltung
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.