Datenlecks: Prüfen Sie schnell und kostenlos Ihre Ansprüche

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Immer wieder werden große Unternehmen zum Ziel von Cyberangriffen. So können Daten von Nutzer:innen in die Hände von Kriminellen gelangen – mit unangenehmen Konsequenzen. Hier können Sie kostenlos prüfen, welche Rechte Sie in einem solchen Fall haben.
Datendiebstahl im Internet

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wurden Ihre Daten im Rahmen eines Datenlecks von Unbefugten abgegriffen, stehen Ihnen Rechte aus der Datenschutzgrundverordnung zu. Auch Schadensersatzansprüche sind möglich.
  • Mit unserem interaktiven Tool prüfen Sie, was in Ihrem Fall in Frage kommt.
  • Seien Sie als Betroffener wachsam bei Kontaktversuchen sowie E-Mail-Nachrichten (Phishing) und ändern Sie möglichst schnell Ihre Passwörter.
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Facebook, Twitter, AOK, Deutsche Bank, Ticketmaster - all diese Unternehmen waren bereits von Datenlecks betroffen. Immer wieder gelangen Hacker an Millionen von Datensätzen privater Nutzer:innen. Werden diese Daten etwa im Darknet verkauft, kann das weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen haben.

So kann etwa versucht werden, Passwörter abzugreifen und so Zugang zu Accounts und Konten zu erlangen.

Auch Betrugsversuche per Post, Telefon oder E-Mail und massenweise Spam-Nachrichten können die Folge sein.

Sind Sie von einem Datenleck betroffen?

Auf Webseiten wie beispielsweise https://leakchecker.uni-bonn.de/ oder https://sec.hpi.uni-potsdam.de/ilc/search? können Sie prüfen, ob Sie von einem Datenleck betroffen sind. Die Seiten prüfen mit den Daten vieler bereits bekannt gewordener Vorfälle.

Nach der Datenschutzgrundverordnung haben Sie grundsätzlich das Recht, sich über Ihre bei Unternehmen gespeicherten Daten Auskunft geben zu lassen bzw. Daten löschen zu lassen. Mehr dazu lesen Sie in unserem separaten Artikel.

Prüfen Sie Ihre Rechte

Sind Sie selbst von einem Datenleck betroffen? Hier können Sie schnell und kostenlos prüfen, welche Rechte Sie haben. Sie erhalten wertvolle Tipps und haben auch die Möglichkeit, sich kostenlos Musterbriefe für die Geltendmachung Ihrer Rechte erstellen zu lassen.

Musterbrief GeneratorStarten Sie jetzt mit Ihrem Fall

Was tun, wenn man Opfer eines Datenlecks ist?

Wer von einem Datenleck betroffen ist, sollte davon ausgehen, dass Betrüger Zugriff auf viele verschiedene persönliche Angaben bekommen haben. Es kommt darauf an:

  • Bei welchem Unternehmen das Datenleck aufgetreten ist,
  • welche Daten von Ihnen dort gespeichert waren und
  • an welche Bestandteile davon Kriminelle gelangen konnten.

Denkbar ist, dass Kriminelle durch ein Datenleck von Ihnen unter anderem erhalten:

  • Name und Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummern
  • Geburtsdatum
  • Kunden- und/oder Vertragsnummern

Solche Angaben können für Betrugsversuche verwendet werden. Seien Sie wachsam, ob Sie betrügerische Post, E-Mails, SMS oder Anrufe erhalten. In diesen könnten Sie aufgefordert werden, weitere Daten oder etwa Zugänge zum Onlinebanking einzugeben. Haben Betrüger schon einige Ihrer persönlichen Daten, können Sie solche Nachrichten besonders überzeugend gestalten.

Denkbar ist auch, dass mit Ihrer geklauten Identität eingekauft wird. In einem separaten Artikel erklären wir, wie Sie sich davor schützen können.

Noch schlimmer kann es werden, wenn durch Datenlecks besonders sensible Daten wie Passwörter oder Zahlungsinformationen (etwa Kreditkartennummern) direkt in die falschen Hände geraten.

Ändern Sie Passwörter dann umgehend – und zwar auch an anderen Stellen, an denen Sie dieselben oder ähnliche Passwörter wie die möglicherweise entwendeten verwenden!

Entdecken Sie ungerechtfertigte Abbuchungen vom Konto oder Belastungen der Kreditkarte, kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank!

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.