Buchtitel "Strom und Wärme selbst erzeugen": Pressematerial

Stand:
Neuerscheinung „Strom und Wärme selbst erzeugen“
Ratgeber öffnet Tür zum autarken Haus
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Kabel und ThermostatUnabhängig zu sein – das wünschen sich viele auch bei der Strom- und Wärmeversorgung im eigenen Haus. Denn dann kann steigenden Energiepreisen nicht nur gelassen entgegengesehen werden, sondern das zahlt auch als Beitrag zur Energiewende ein. Doch wie lassen sich Sonne, Wind und Umweltwärme als Energiequellen effizient nutzen, um die Tür zum autarken Haus zu öffnen? Der neue Ratgeber „Strom und Wärme selbst erzeugen“ der Verbraucherzentrale gibt hierfür wichtige Schlüssel an die Hand. Er erklärt verständlich, welche Technik jeweils am besten geeignet ist. Mit den nötigen Kennwerten für die verschiedenen Varianten lässt sich dann ermitteln, ob die eigene Wunschversorgung wirtschaftlich und klimaschonend ist. Dabei unterstützen interaktive Tabellen, die online genutzt werden können.

Der Ratgeber erläutert zunächst die technischen Möglichkeiten: für die Strom- und Wärmeerzeugung, für die Speicherung von Energie bis hin zu Hybridsystemen. Solarthermie, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe oder Windanlage – was davon passt zu meinem Haus? Und wie lassen sich die Systeme auch sinnvoll kombinieren? Anhand von drei Beispielhaushalten wird die Umsetzung Schritt für Schritt veranschaulicht. Dabei wird gezeigt, was für sanierte und unsanierte Bestandsgebäude lohnt, aber auch, was für Neubauten sinnvoll sein kann. Ausgehend vom aktuellen individuellen Verbrauch lassen sich mit relevanten Kennwerten wie Investitions- und Betriebskosten, Amortisationszeit, CO2-Ausstoß und Autarkiegrad die Vorteile des Umstiegs auf unerschöpfliche Energieträger ermitteln. Viele Checklisten helfen zudem, die Planung des autarken Hauses auf ein solides Fundament zu stellen.

Der Ratgeber „Strom und Wärme selbst erzeugen. Schritt für Schritt zum autarken Haus“ hat 272 Seiten und kostet 28,-Euro, als E-Book 22,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter

0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

 

Hinweis für Redaktionen: Rezensionsexemplare unter Tel. 0211 / 91 380-1363 oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Pressetext und Cover: www.verbraucherzentrale.nrw/buecher-und-ebooks/stromwaerme

 

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.