Buchtitel "Pflege zu Hause": Pressematerial

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Pflege zu Hause:
Ratgeber lotst zu passgenauer Unterstützung


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Titelbild des Ratgebers Pflege zu HauseAm liebsten in der gewohnten Umgebung bleiben – das ist den meisten Menschen ein wichtiges Anliegen, wenn sie pflegebedürftig werden. Häufig wollen Familien oder auch Freunde diesen Wunsch gern in die Tat umsetzen, sind aber einerseits unsicher, was bei einer „Pflege zu Hause“ alles auf sie zukommt. Und andererseits sorgen sie sich, ob das mit dem eigenen Beruf und Alltag überhaupt vereinbar ist. Der aktualisierte Ratgeber „Pflege zu Hause“ der Verbraucherzentrale unterstützt Angehörige dabei, die individuelle Pflegesituation zu beleuchten. Er stellt – vom ambulanten Pflegedienst über die ausländische Haushalts- und Betreuungskraft bis hin zur Tagespflege – Unterstützungsmöglichkeiten vor und weist mit dem Antrags-ABC ganz praktisch den Weg zu den Leistungen von Pflege- und Krankenkasse.

Eine angemessene Pflege organisieren. Sich um finanzielle und rechtliche Angelegenheiten oder auch um soziale Kontakte kümmern. Anträge bei Leistungsträgern stellen. Der Alltag von pflegenden Angehörige umfasst viele Facetten. Da kann es schnell passieren, dass sie ihre eigenen Kräfte überschätzen oder sich gar gesundheitliche Beeinträchtigungen einstellen. Ein besonderes Augenmerk legt der Ratgeber daher auf mögliche Entlastungsangebote: Alltagsbegleiter, Pflege- oder Familienpflegezeit oder auch Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen werden ausführlich vorgestellt. Nicht zuletzt: Ein eigenes Kapitel zeigt, wie Pflege zu Hause ganz praktisch einfacher wird. Tipps zum rückenschonenden An- und Ausziehen oder zur Ausstattung des häuslichen „Pflegezimmers“ fehlen ebenso wenig wie Hinweise zur Auswahl sinnvoller Hilfsmittel.

Der Ratgeber „Pflege zu Hause“ hat 224 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.

 

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.