Buchtitel "Handbuch Testament": Pressematerial

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Ratgeber „Handbuch Testament“
Nachlassregelung nach persönlichen Wünschen


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Titelbild des Ratgebers "Handbuch Testament"Im Jahr 2022 wurde durch Erbschaften und Vermächtnisse Vermögen von 59,7 Milliarden Euro übertragen. Das Statistische Bundesamt gibt an, dass sich Erben vor allem über Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine sowie Grundvermögen freuen konnten. Auch wenn es im Einzelfall nicht um Milliarden geht: Frühzeitig zu regeln, wer nach dem eigenen Tod was und oder auch wie viel bekommen soll, ist auf jeden Fall ratsam. Denn ansonsten gilt das gesetzliche Erbrecht. Und damit ist nicht immer automatisch garantiert, dass das Vermögen auch im Sinne des Erblassers weitergegeben wird. Der aktualisierte Ratgeber „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale lotst durch die wichtigsten Formen der Vermögensübertragung und erklärt die verschiedenen erbrechtlichen Gestaltungsmittel.

Liegt kein Testament vor, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten Familienmitgliedern hinterlassen will – in der Regel den Kindern oder dem Ehepartner oder der Ehepartnerin. Was aber gilt in einer Patchworkfamilie? Und wie können Alleinstehende regeln, dass zum Beispiel diejenigen bedacht werden, die sich bis zum Lebensende um sie gekümmert haben? Die persönlichen Wünsche sind immer Grundlage, um die Weichen für die Nachlassregelung zu stellen. Und nicht zuletzt sind die steuerlichen Belastungen für die Erben zu bedenken. Durch eine geschickte Planung lassen sich diese in vielen Fällen aber leicht vermeiden. Mit Formulierungsbeispielen, Textbausteinen sowie Mustertestamenten für verschiedene Lebenssituationen gibt der Ratgeber das passende Rüstzeug an die Hand, um die eigene Nachlassplanung rechtssicher anzugehen.

Der Ratgeber „Handbuch Testament“ hat 244 Seiten und kostet 18,- Euro.

 

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter

0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.