Buchtitel "Erbengemeinschaft": Pressematerial

Streit um den Nachlass
 - Rechte in der Erbengemeinschaft
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Titelbild des Ratgebers "Erbengemeinschaft"Nur 20 Prozent der Deutschen bestimmen per Testament, wer nach ihrem Tod ihr Vermögen erbt. In den meisten Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein – und das führt nicht selten zu Missgunst und Konflikten unter den Erben. Welche Regelungen bei der Teilung und Verwaltung des Nachlasses greifen und wie typische Schwierigkeiten bewältigt werden können, zeigt der Ratgeber „Erbengemeinschaft“ der Verbraucherzentrale NRW.
Anhand eines fiktiven Falls führt das Buch durch die Vorgänge und Fallstricke auf dem Weg zur Nachlassteilung. Fachbegriffe und Vorschriften werden durch das durchgängig verwendete Beispiel anschaulich gemacht. Der Leser erfährt, wann einzelne Erben auf ihre Rechte pochen können, und in welchen Fällen einvernehmliche Lösungen sinnvoll oder nötig sind. Erblasser finden Tipps, wie sie mit einer gut durchdachten Regelung Streit von vornherein vermeiden.


Der Ratgeber kostet 11,90 Euro.

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Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.