- Unsere Berechnungen sollen Ihnen konkrete Anhaltspunkte für die Bestimmung eines angemessenen Nachforderungsbetrages geben.
- Weil die Rechtslage noch ungeklärt ist, sind die Berechnungen das Ergebnis einer Abwägung unterschiedlicher juristischer Sichtweisen und als solche nur für außergerichtliche Verhandlungen vorgesehen. Die Zinsnachberechnungen ersetzen kein gerichtliches Gutachten.
- Die rechtliche Überprüfung der Kündigung des Prämiensparvertrages durch die Sparkasse ist nicht Teil dieses Angebotes. Dafür können Sie hier eine Online-Beratung buchen.