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80336 München
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Rechtsberatung zum Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungen

Versicherungsverträge, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, enthalten oft eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung und können auch heute noch rückabgewickelt werden. Durch einen Widerspruch können dann Versicherungsnehmer gezahlte Beiträge zurückverlangen, auch wenn schon gekündigt worden ist.

Wir bieten eine persönliche oder telefonische Rechtsberatung an.

Einen Beratungstermin können Sie rund um die Uhr online buchen

oder Sie wählen unsere bayernweite Rufnummer:

(089) 55 27 94 131

Mo - Fr 9.00 - 12.30 Uhr, Mo und Do 14.00 - 16.00 Uhr

Preise

Kosten:

80 Euro